2628/J XXV. GP

Eingelangt am 29.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Beschaffung von Druckerpatronen

BEGRÜNDUNG

 

Am 12. August 2014 veröffentlichte die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eine Ausschreibung zur „Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial von Original Herstellern“ mit einem Gesamtwert von 32 Millionen Euro (exkl. MwSt.). Eine Einschränkung bei der Beschaffung von Druckerpatronen und anderen Druckerverbrauchsmaterial auf Originalhersteller ist aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar, da beispielsweise auch wiederbefüllte Druckerpatrone die gleiche Funktion erfüllen wie Druckerpatronen von Originalherstellern. Durch diese Einschränkung werden Anbieter ausgeschlossen, welche gleichwertige Produkte zu möglicherweise deutlich geringeren Kosten anbieten. Die genauen Anforderungen und Funktionsweisen eines Produktes sollten in den technischen Spezifikationen der Ausschreibung enthalten sein. Die Einschränkung bei der Lieferung von Tonern, Tintenkartuschen und anderem Verbrauchsmaterial auf Hersteller der bereits gekauften Druckergeräte, scheint zudem eine Diskriminierung von alternativen Herstellern zu sein, die die technischen Anforderungen vielleicht auf die gleiche Weise erfüllen könnten.

Darüber hinaus hat sich die BBG zu einer nachhaltigen Beschaffung verpflichtet. Laut Website der BBG wird seit Herbst 2010 der „Österreichische Aktionsplan für Nachhaltige Beschaffung“ von der BBG umgesetzt. In diesem im Juli 2010 im Ministerrat beschlossenen Aktionsplan werden allgemeine Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung definiert und ökologische Kriterien für einzelne Produktgruppen vorgeschlagen. Da die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der österreichischen Beschaffungskriterien anscheinend zu aufwendig war, verlagerte sich die Entwicklung der Kriterien auf die Europäische Ebene. Zusammen mit den Mitgliedsstaaten und unter starker Beteiligung Österreichs wurden von der Europäischen Kommission seit 2008 EU-weite Kriterien für die ökologische Beschaffung für über 20 Produktkategorien erarbeitet. Die Verwendung dieser Kriterien ist zwar freiwillig, die Europäische Kommission betont allerdings, dass

The criteria used by Member States should be similar to avoid a distortion of the single market and a reduction of EU-wide competition. Having common criteria reduces considerably the administrative burden for economic operators and for public administrations implementing GPP.”

In den europaweiten Beschaffungs-Kriterien für "bildgebende Geräte“ (http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/criteria/imaging/DE.pdf)  wird bei den technischen Spezifikationen darauf hingewiesen, dass Drucker mit wiederaufbereiteten Toner- und/oder Tintenkartuschen arbeiten können müssen und dass jede Art von „Wiederverwendungsschutz“ nicht zulässig ist. Auch wenn es in diesem Fall keine expliziten ökologischen Kriterien für die Beschaffung von Tonern und Tintenkartuschen gibt, so wird doch deutlich gemacht, dass die Verwendung von wiederaufbereiteten Druckerpatronen im Beschaffungsvorgang nicht ausgeschlossen werden sollte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Mit welcher Begründung wurde die Ausschreibung der BBG im Gesamtwert von 32 Millionen Euro für Druckerverbrauchsmaterial auf „Original Hersteller“ begrenzt?

2)    Wurde in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Druckerverbrauchsmaterial von der BBG beschafft?

3)    Wenn ja,

a.    Wie hoch war der Gesamtwert der Beschaffungsvorgänge?

b.    Wurden im Rahmen dieser Beschaffungsvorgänge auch wiederaufbereitete Toner und Tintenkartuschen beschafft?

c.    Wenn ja, welcher Anteil am Gesamtwert des Beschaffungsvorgänge wurde für die Beschaffung von wiederaufbereiteten Tonern und Tintenkartuschen aufgewendet?

d.    Auf wie viel Euro belief sich der durchschnittliche Stückpreis von wiederaufbereiteten Tonern und Tintenkartuschen?

e.    Auf wie viel Euro belief sich der durchschnittliche Stückpreis von Tonern und Tintenkartuschen von Originalherstellern?

4)    Zu welchen Kosten wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 von ihrem Ministerium Toner und Tintenkartuschen beschafft?

5)    Wie hoch war der Anteil an wiederaufbereiteten Tonern und Tintenkartuschen in den von ihrem Ministerium in den Jahren 2011, 2012 und 2013 beschafften Toner und Tintenkartuschen?

6)    Auf wie viel Euro belief sich der durchschnittliche Stückpreis von den von ihrem Ministerium in den Jahren 2011, 2012 und 2013 beschafften Tonern und Tintenkartuschen von Originalherstellern?

7)    Auf wie viel Euro belief sich der durchschnittliche Stückpreis von den von ihrem Ministerium in den Jahren 2011, 2012 und 2013  beschafften wiederaufbereiteten Tonern und Tintenkartuschen?