2648/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Zukunft brachliegender Industrieflächen

 

In den letzten 50 Jahren wurden in Österreich 350.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche verbraucht. Dies entspricht der Ackerfläche von Oberösterreich. Würde diese Entwicklung ungebremst so weitergehen, wäre spätestens in 200 Jahren kein einziger Quadratmeter mehr für die landwirtschaftliche Produktion verfügbar. Auf der anderen Seite liegen laut Bundesumweltamt derzeit 13.000 Hektar an Industrieflächen in Österreich brach und werden nicht genutzt. Diese Fläche  entspricht der steirischen Landeshauptstadt Graz.

Diese ungezügelte Versiegelung führt - neben einer Verschandelung des Landschaftsbildes - zu einer Zunahme von Naturkatastrophen, besonders Überschwemmungen, zum Aussterben von seltenen Tier- und Pflanzenarten, aber auch zu einer zunehmenden Gefährdung unserer Lebensmittelproduktion. Auch die derzeitige Bundesregierung hat sich in ihrem Programm dazu bekannt, das Voranschreiten der Bodenversiegelung zu verhindern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Aktivitäten haben Sie bereits gesetzt, um brachliegende Industrieflächen wieder einer entsprechenden Nutzung zuzuführen?

2.    Gibt es bereits Erhebungen Ihres Ressorts, welche der brachliegenden Industrieflächen man rückbauen könnte?

3.    Wenn nein, werden Sie eine entsprechende Studie in Auftrag geben?

4.    Wenn ja, Flächen welcher Größenordnung kann man rückbauen?

5.    Wenn ja, welche konkreten Pläne haben Sie zum Rückbau der brachliegenden Industrieflächen?

6.    Wenn ja, wann werden die brachliegenden Industrieflächen rückgebaut sein (Aufschlüsselung nach Flächen)?

7.    Welche Anreize planen Sie, um den Rückbau brachliegender Industrieflächen durch deren Eigentümer anzuregen?