2663/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Haftungsansprüche bei nicht gerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen

 

Im Jahr 1995 ist das gesamte Gebiet des Tiroler Anteiles am Nationalpark Hohe Tauern (Kern- und Außenzone), ohne mit der betroffenen Bevölkerung zu reden, flächendeckend unter Natura-2000-Schutz gestellt worden. Das ist ein großer Beitrag zum Umweltschutz.

 

Beispiele für bereits ausgewiesene Natura 2000-Flächen:

Prägraten am Großvenediger:

Gemeindefläche: 180 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 106 km² oder rund 58,9 % der Gemeindefläche.

Virgen:

Gemeindefläche: 89 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 43 km² oder rund 48,3 % der Gemeindefläche.

Matrei in Osttirol:

Gemeindefläche: 278 km²;bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 157 km²  oder rund 56,5 % der Gemeindefläche.

Kals am Großglockner:

Gemeindefläche: 180 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 121 km² oder rund 67,2 % der Gemeindefläche.

St. Jakob in Defereggen:

Gemeindefläche: 186 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 123 km² oder rund 66,1 % der Gemeindefläche.

St. Veit in Defereggen:

Gemeindefläche: 61 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 14 km² oder rund 23 % der Gemeindefläche.

Hopfgarten in Defereggen:

Gemeindefläche: 73 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 4 km² oder rund 5,5 % der Gemeindefläche

 

Die EU hat, damit weitere Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen werden, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. In diesem Zusammenhang könnten in Osttirol, basierend auf dem von der EU-Kommission eingemahnten FFH-Lebensraumtyp „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Deutscher Tamariske“, weitere Gebiete zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 kommen. Zusätzliche Natura-2000-Ausweisungen dürfen bekanntlich ausschließlich auf unstrittiger fachlicher Basis (wissenschaftliche Gutachten) erfolgen. Die Kommission verlangte bei entsprechenden biogeographischen Bewertungsseminaren bei natürlichen LR-Typen bislang europaweit meist nur eine Berücksichtigung von 40 Prozent bis maximal 60 Prozent an Unterschutzstellung für den entsprechenden Lebensraumtyp. Die Deutsche Tamariske ist in Österreich bereits zu mehr als 70 Prozent - rund 40 bis 50 Hektar am Gesamtvorkommen - geschützt. Mit den weiteren, in Osttirol vom Planungsverband 34 vorgeschlagenen Nachnominierungen - an der Isel - und möglicherweise auch noch am Kalserbach würde man in der nationalen Liste sogar über 90 Prozent kommen!

 

Es gibt Befürchtungen, dass es zu ungerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen in Osttirol kommen könnte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

1.)Ist die Deutsche Tamariske in Österreich bereits ausreichend geschützt oder sind weitere Unterschutzstellungen notwendig?

2.)Soll bei weiteren Natura-2000-Ausweisungen in der Osttiroler Nationalparkregion die betroffene Bevölkerung eingebunden werden, nachdem bereits große Flächen in dieser Region als Natura-2000-Flächen ausgewiesen sind?


3.)Wenn ja, wie?

4.)Wenn nein, wieso nicht?

5.)Nach welchen Kriterien soll die Nominierung von weiteren Natura-2000-Gebieten, die deutsche Tamariske betreffend, erfolgen?

6.)Falls es zu ungerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen kommt, sind dann Haftungsansprüche, beispielsweise gegen die Republik (vertreten in diesem Falle durch das Bundeskanzleramt) etwa im Rahmen der Vorstufe des Vertragsverletzungsverfahrens zu erwarten und aussichtsreich?

7.)Wenn nein, wieso nicht?