2669/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Spritverbrauch höher als von den Herstellern angegeben

 

Medienberichten zufolge soll laut einer Untersuchung der Forschungsorganisation ICCT der Spritverbrauch von Autos im Schnitt um ein Drittel höher sein als von den Herstellern angegeben.

Für diese Untersuchung hat die Forschungsorganisation nach eigenen Angaben die Daten für mehr als eine halbe Million Fahrzeuge ausgewertet.

Dadurch müsse ein durchschnittlicher Autofahrer Mehrkosten für Kraftstoff von rund 450 Euro pro Jahr verzeichnen.

Der Autofahrerclub ÖAMTC warnt bereits vor einer Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), da durch einen Anstieg des Sprit-Verbrauchs gemäß Herstellerangabe, auch diese als verbrauchsabhängige Steuer wachsen könnte.

Laut dem ÖAMTC müsse die Berechnungsmethode für den Kraftstoffverbrauch auch in der Berechnung der verbrauchsabhängigen Abgaben berücksichtigt werden.

(Quelle: http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/3877913/Spritverbrauch-hoher-als-angegeben_Steuererhohung-droht?xtor=CS1-15)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie über die oben genannte Untersuchung der Forschungsorganisation ICCT informiert?

2.    Wenn ja, seit wann?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist eine Spritverbrauchsangabe von Autoherstellern, welche nicht dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch entspricht, hinsichtlich aller relevanten Gesetzte rechtskonform?

5.    Wenn ja, gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, welche eine Höchstgrenze von abweichenden Spritverbrauchsangaben festlegt?

6.    Wenn ja bei 5, wie hoch ist diese Höchstgrenze?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden bzw. wurden bereits seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen eingeleitet, um die Konsumenten über die Differenz zwischen angegebenem Spritverbrauch und tatsächlichem Spritverbrauch zu informieren?

9.    Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum wurden die Konsumenten darüber informiert?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Gibt es bereits Verhandlungen, um die Berechnungsmethode des Kraftstoffverbrauchs von Autoherstellern zu verändern?

12. Wenn ja, wie weit sind die Verhandlungen bereits gediehen?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wird bei einer Änderung der Berechnungsmethode des Spritverbrauchs mit Erhöhungen von verbrauchsabhängigen Steuern zu rechnen sein?

1.         Wenn ja, mit welchen Steuererhöhungen wird zu rechnen sein?

2.         Wird das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Maßnahmen ergreifen, um einer Erhöhung der NoVA entgegenzuwirken?

3.         Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen und in welchem Zeitraum ist damit zu rechnen?

4.         Wenn nein, warum nicht?

5.         Wie stehen Sie als Bundesminister für Konsumentenschutz dazu, dass eine Differenz zwischen dem von Autoherstellern angegebenen Spritverbrauch und dem tatsächlichen Spritverbrauch gibt?