2678/J XXV. GP

Eingelangt am 09.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen, an den Bundesminister für Umwelt und Landwirtschaft betreffend

"Schadstoffbelastung in Mineralwässern und Grundwässern"

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat das Umweltbundesamt mit einer Analyse der heimischen Mineralwässer beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen in erschreckender Deutlichkeit auf, dass umfassender Handlungsbedarf besteht. Laut den Prüfberichten des Umweltbundesamts sind mehrere im Handel erwerbbare Mineralwässer chemisch verunreinigt. Überwiegend handelt es sich dabei um Chemikalien die direkt oder indirekt aus der Landwirtschaft kommen, wie etwa Pestizide und deren Abbauprodukte. Die in den belasteten Mineralwässern nachgewiesenen Pestizidkonzentrationen lagen zwischen 0,01 und 0,12 Mikrogramm pro Liter, erreichen also Werte im Bereich des gesetzlichen Trinkwassergrenzwerts für Pestizide. Dieser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter, ist aber nach Abzug der analytischen Messunsicherheit von +- 25 % als nicht überschritten anzusehen. Im Bericht „Wassergüte in Österreich- Jahresbericht 2013" welcher auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht ist, sind auch die Untersuchungsergebnisse von Pestiziden im Grundwasser in Österreich ausgewiesen. Von 132 untersuchten Substanzen wurden 48 nachgewiesen. 33 davon überschritten den Schwellenwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bzw. den Aktionswert von 3 Mikrogramm pro Liter.

 

Wenngleich es sich beim gesetzlichen Trinkwassergrenzwert um einen Vorsorgewert handelt und eine Überschreitung deshalb noch keine Gefährdung der Gesundheit zur Folge hat, ist diese Entwicklung aus verschiedenen Gesichtspunkten alarmierend. Abgesehen davon, dass es sich bei einer der Kontaminanten um einen Metaboliten des Pestizidwirkstoffs Metazachlor handelt, welcher im Verdacht steht beim Menschen Krebs zu erzeugen, ist auch die Tatsache beunruhigend, dass diese Pestizide Grundwasservorkommen in mehreren hundert Metern Tiefe kontaminieren können. Sowohl aus Sicht der Konsumentlnnen als auch aus Sicht der Produzentlnnen müssen Mineralwässer zukünftig besser geschützt werden. Da die meisten Verunreinigungen aus der Landwirtschaft herrühren, trifft das BMLFUW eine besondere Verantwortung.

So obliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dem BMLFUW. Gemäß EU-Pestizidverordnung (EU-VO 1107/2009 Artikel 4) dürfen Pestizide aber nur dann zugelassen werden, wenn sie `keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Die Grundwasserüberwachungsprogramme des Umweltbundesamt zeigen aber, dass eine ganze Reihe von in Österreich zugelassenen Pestizidwirkstoffen wiederholt in Konzentrationen über dem Aktionswert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bzw. dem gesetzlichen Trinkwassergrenzwert liegen. Dieses Grundwasser wäre als Trinkwasser daher nicht verkehrsfähig. So weisen 92 der 201 im Rahmen des „GZÜV-SONDERMESSPROGRAMM PESTIZIDE UND METABOLITEN 2010" des Umweltbundesamts untersuchten Pestizidmessstellen zumindest für einen Pestizidwirkstoff bzw. Metaboliten eine Überschreitung des Aktionswerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter auf. In Summe wurden 50 verschiedene Pestizidwirkstoffe und Metaboliten nachgewiesen. Metazachlor-ESA und N,N-Dimethylsulfamid, die in den Mineralwässern gefundenen Pestizidmetaboliten, gehören zu den drei häufigsten im Sondermessprogramm nachgewiesenen Stoffen.

 

Dennoch ist die Muttersubstanz von Metazachlor-ESA in Österreich immer noch als Pestizidwirkstoff zugelassen und findet im Rapsanbau verbreitet Einsatz. Weitere Pestizidwirkstoffe bzw. deren Metaboliten, die wiederkehrend in österreichischen Grundwasseruntersuchungen über dem Aktionswert nachweisbar sind und dennoch in Österreich eine aufrechte Zulassung besitzen, sind unter anderen: Bentazon, Chloridazon, Linuron und Terbutylazin.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den zuständigen Minister für Landwirtschaft und Umweltschutz folgende

ANFRAGE:

1.       Welche konkreten Maßnahmen zur Minderung des Pestizid-Eintrags in belastete Grundwasser­körper, also in Grundwasserkörper, bei denen im Rahmen der Grundwasserzustandsüberwachung (incI. Sondermessprogramm) Überschreitungen der Aktionswerte für Pestizide oder deren Metaboliten festgestellt wurden - hat das BMLFUW (bzw. die Bundesländer) bisher getroffen?

2.       Umfassen diese Maßnahmen auch Verbote des Inverkehrbringens bzw. der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln? Falls ja, welche?

3.       Umfassen diese Maßnahmen auch die Errichtung von Grundwasser- schutzgebieten? Falls ja, wo und aufgrund welcher vorliegenden Grundwasserbelastung?

4.       Umfassen diese Maßnahmen auch Schulungsprogramme zur sachgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln? Falls ja, welche und in welchem Umfang?

5.       Welche Maßnahmen zum Grundwasserschutz, insbesondere in Hinblick auf Pestizide mit erhöhtem Grundwassergefährdungspotential für das Grundwasser wie Metazachlor, Bentazon, Chloridazon, Linuron oder Terbuthylazin sieht das Umweltprogramms ÖPUL vor, bzw. sind Voraussetzung für den Zugang zu ÖPUL-Förderungen?

6.       Gab es bisher bzw. wird es im Rahmen von ÖPUL NEU Anwendungsverbote von Pestiziden mit erhöhtem Gefährdungspotential für das Grundwasser geben?

7.       Welche Erfolge ließen sich bisher durch die erfolgten Anstrengungen zur Reduktion bereits bestehender Grundwasserbelastungen über dem Aktionswert erzielen?

8.       Untersuchungen von Fließgewässern durch GLOBAL 2000 ergaben teilweise sehr hohe Belastungen von österreichischen Flüssen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen. Zeitnah zur Präsentation dieser Ergebnisse rief das BMLFUW einen Strategieprozess „Zukunft Pflanzenbau“ ins Leben, der unter Einbeziehung von Bäurlnnen, Wirtschaft, Konsumentlnnen und deren VertreterInnen, Wissenschaft und NGOs stattfinden sollte. Welche konkreten Schritte wurden hier bereits unternommen, welche Stakeholder wurden involviert? Wie sieht der weitere Fahrplan dieses Strategieprozesses aus?

9.       Welche konkreten Maßnahmen wird das Ministerium zukünftig setzen, dass es nicht wieder zur Verunreinigung von belasteten Grundwasserkörpern kommt? Wie ist der Zeitplan?