2708/J XXV. GP
Eingelangt am 09.10.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Betreuung
Folgender Fall wurde mir zugetragen:
Die achtjährige Clara aus Bürmoos leidet unter dem Down Syndrom. Obwohl ihren Eltern zugesagt wurde, dass sie die 4 Jahre in der Volksschule ihrer Heimatgemeinde Bürmoos besuchen kann, ist die Schule nun nicht mehr in der Lage, die zusätzlich benötigten Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Betreuung zu finanzieren.
Clara muss daher seit einigen Wochen die Schule im Nachbarort besuchen. Nicht nur der Anfahrtsweg, sondern auch der Wechsel der Umgebung ist für das Kind eine besondere Herausforderung.
Nun haben die Eltern auch noch eine Zahlungsaufforderung des Landes erhalten, weil Clara eine Schule außerhalb des vorgesehenen Schulsprengels besucht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen dieser Fall bekannt?
2. Wenn ja, haben Sie deswegen bereits Gespräche mit den zuständigen Behörden im Land Salzburg aufgenommen?
3. Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?
4. Wenn nein, warum haben Sie hier noch keine Gespräche aufgenommen?
5. Gibt es weitere Schulen, die die zusätzlich benötigten Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Betreuung nicht mehr finanzieren können?
6. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihnen gesetzt, um diesem Missstand entgegenzuwirken?