2712/J XXV. GP

Eingelangt am 09.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend „Fahrservice Uber“

In der Bundeshauptstadt Wien gehen derzeit die Wogen wegen des sogenannten „Fahrservice Uber“ hoch, das jenseits der österreichischen Gewerbeordnung und der Betriebsordnung des Wiener Taxigewerbes seine Dienste mit Privatfahrzeugen anbietet. In diesem Zusammenhang sind weder die Standards des gewerberechtlich zugelassenen Taxis garantiert noch die Fahrgastrechte der Uber-Fahrservice-Benutzer. Es häufen sich auch die Beschwerden bei Wiener Taxler über die Konkurrenz und dem Umgang dieser „Privatflotte“ mit den Fahrgästen in Punkto Preisgestaltung und Fahrgastkomfort. Auch bezüglich der Arbeitnehmerrechte der Uber-Lenker besteht ein Graubereich bei diesem neuen Angebot. Darüber hinaus ist unklar, ob durch Uber nicht auch Schwarzarbeit im Fahrgewerbe ermöglicht wird. Zusätzlich dazu gefährdet Uber massiv die Arbeitsplätze von regulären Taxiunternehmen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachfolgende

Anfrage

1)    Ist Ihnen die Problematik in Zusammenhang mit dem „Fahrservice Uber“ bekannt?

2)    Wurden an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Beschwerden in diesem Zusammenhang herangetragen?

3)    Wenn ja, was waren die jeweiligen Kritikpunkte?


4)    Wie beurteilen Sie die Tätigkeit des Fahrservice Uber aus gewerberechtlicher Sicht?

5)    Können Sie ausschließen, dass es sich in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Fahrservice Uber um eine Umgehung gesetzlicher insbesondere gewerberechtlicher Normen handelt?

6)    Werden Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ hinsichtlich allfälliger gewerberechtlicher Übertretungen überprüfen zu lassen?