2731/J XXV. GP

Eingelangt am 14.10.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend zahlungspflichtiges postgraduales Angebot der Universität Wien

 

In der Online-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ vom 23.09.2014 (http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/3874141/Immer-mehr-Bachelors-starten-Weiterbildung-an-Uni?_vl_backlink=/home/bildung/index.do) ist über die postgraduale Weiterbildung an der Universität Wien Folgendes zu lesen:

 

„Das Weiterbildungsangebot an der Uni Wien wächst, in den vergangenen fünf Jahren hat es sich auf 3000 Teilnehmer pro Jahr verdoppelt. Durch die Bologna-Studienstruktur haben sich auch die Nutzer selbst verändert: Wurden postgraduale Angebote früher vor allem von der Generation 40 plus genutzt, starten mittlerweile schon 55 Prozent der Teilnehmer gleich nach dem Bachelor-Abschluss damit.“

 

So begrüßenswert es ist, spezialisierte, praxisorientierte Masterstudien anzubieten, die zunehmend von jungen Leuten für die berufliche Weiterentwicklung genutzt werden, so fragwürdig ist es, dass diese von einer öffentlich-rechtlichen Universität als kostenpflichtige postgraduale Studien angeboten werden. Eine öffentlich-rechtliche Universität sollte vielmehr darauf achten, dass die „Nachfrage nach ‚passgenauer Weiterbildung’“, wie es im „Presse“-Beitrag heißt, auch und gerade durch konsekutive Masterstudien nach dem Erstabschluss befriedigt wird – und zwar ohne Zusatzkosten. Es ist nicht einzusehen, dass eine öffentlich-rechtliche Universität solcherart Privatuniversitäten konkurriert und sich mit den teuren Kursen – 5.000 bis 20.000 Euro je nach Umfang – ein nicht unbeträchtliches „Körberlgeld“ erwirtschaftet. Auch dann, wenn das postgraduale Angebot nur etwas mehr als drei Prozent der regulären Studien ausmacht.

 

Es ist weder Sinn und Zweck einer soliden akademischen Ausbildung, an der auch der Universität Wien gelegen sein muss, noch den Studierenden aus sozialen Gründen zuzumuten, unmittelbar nach dem Bachelor-Abschluss unter Umgehung des konsekutiven Masterstudiums ein teures, postgraduales Angebot anzuschließen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende


Anfrage

 

 

1.    Sehen Sie im zahlungspflichtigen postgradualen Angebot der Universität Wien eine unlautere Konkurrenzierung der Privatuniversitäten?

Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Sehen Sie im zahlungspflichtigen postgradualen Angebot der Universität Wien eine Umgehung des Verbotes, Studienbeiträge einzuheben?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Wird bei Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten darauf geachtet, dass auch in die regulären (konsekutiven) Master-Studien Praxisnähe und berufliche Relevanz einfließt und die Nachfrage der Studierenden nach „passgenauer Weiterbildung“ ausreichend berücksichtigt wird?

Wenn ja, warum weichen viele Studierende auf das zahlungspflichtige postgraduale Angebot der Universität Wien aus?

Wenn nein, warum nicht?