2735/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend 24 Stunden Betreuung

BEGRÜNDUNG

 

Wie am 7.10.2014 öffentlich bekannt gemacht wurde, sind Änderungen im Pflegesystem geplant. Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll ab 2015 erschwert werden. Der Pflegebedarf in der Stufe 1 soll von bisher 60 Stunden auf 65 Stunden angehoben werden. In der Stufe 2 sollen ab 2015 mehr als 95 Stunden Pflegebedarf notwendig sein um in den Bezug des Pflegegeldes zu kommen.

 

Bereits 2011 gab es eine Verschärfung der Zugangskriterien. Geändert wurde ebenfalls der Zugang zu den Stufen 1 und 2. Der Mindestpflegebedarf für die Pflegegeldstufe 1 wurde von 50 auf 60 Stunden angehoben und jener für die Pflegegeldstufe 2 von 75 auf 85 Stunden erhöht.

 

Innerhalb weniger Jahre wird somit der Mindestpflegebedarf in der Stufe 1 von 50 Stunden auf 65 Stunden (15 Std mehr), in der Stufe 2 von 75 auf 95 Stunden (20 Std mehr) steigen.

 

Begründet werden die aktuellen Verschärfungen mit einem enormen Anstieg bei der 24-Stunden-Betreuung. Gegenüber der apa vom 7.10.2014 rechtfertigt Minister Hundstorfer die erschwerten Zugangsbedingungen demnach als „nötige Dämpfungsmaßnahme“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe lagen die Ersparnisse der öffentlichen Hand durch die Änderung der Zugangskriterien in den Pflegegeldstufen 1 und 2 mit 1.1.2011 (Budgetbegleitgesetz  2011,

BGBI.  I  Nr.  111/2010)?


2.    Sie argumentieren die erschwerten Zugangskriterien mit einem enormen Anstieg bei der 24-Stunden-Betreuung. Wie viele Personen bezogen zwischen 2008-2014 (pro Monat/ Stichtag) eine Unterstützungsleistung zur 24-Stunden-Betreuung (bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland, sowie Selbständig/unselbständig)?

 

3.    Gibt es seitens ihres Ministeriums Prognosen für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2015?

 

4.    Wie viel Prozent der PflegegeldbezieherInnen haben in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen?

 

5.    Wie viel hat der Bund im Rahmen der 24-Stunden-Betreuungsförderung im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und im Jahr 2013 jeweils ausgegeben?

 

6.    Liegen seitens ihres Ministeriums bereits Schätzungen für die Gesamtausgaben im Rahmen der 24-Stunden-Betreuungsförderung für das Jahr 2014 vor?

 

7.    Wie erklären sie sich den „enormen“ Anstieg bei der 24-Stunden-Betreuung?

 

8.    Das Regierungsübereinkommen 2013-2018 sieht ab 2015 eine gewerberechtliche Trennung von BetreuerInnen und Vermittlungsagenturen vor. Was ist der Stand der diesbezüglichen Verhandlungen? Wann ist mit einer Umsetzung des Vorhabens zu rechnen?

 

9.    Welche Maßnahmen werden sie hinsichtlich der Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung ergreifen?

 

10. Gemäß ME/72 Bundespflegegeldgesetz ist durch die veränderten Zugangskriterien zum Pflegegeld in den Stufen 1+2 (abzüglich der Kosten für Inflationsanpassung ab 2016) ein Plus von 19 Mio Euro (2015), 7,6 Mio Euro (2016), 46,3 Mio Euro (2017) sowie 84,7 Mio Euro (2018) zu erwarten. Wie viel der frei werdenden Mittel werden der Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung zugleitet? Wofür werden die restlichen Mittel verwendet?