2737/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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Dringliche Anfrage

gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten KO Strache, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Das Bundesheerdesaster gefährdet Österreichs Neutralität und Katastrophenschutz“

 

Vorweg muss unseren Soldaten und Heeresbediensteten, welche unter zum Teil schwierigsten Bedingungen und mangelnder Ausrüstung auf Grund fehlender finanzieller Mittel seit Jahr und Tag hervorragende Arbeit in allen Bereichen leisteten und leisten, hohe Anerkennung und Dank ausgesprochen werden.

 

Am 20. Mai 2014 hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug noch auf die Dringliche Anfrage der FPÖ zum Thema „mangelnde Einsatzbereitschaft des Bundesheeres auf Grund von Einsparungen“ geantwortet:

 „Jeder von Ihnen, der sich ehrlich gemeinte Sorgen um die Zukunft des österreichischen Bundesheeres macht, hat in mir einen treuen Verbündeten.“

(…)

„Jeder von Ihnen, der bereit ist, für eine solide Zukunft unserer Armee und die dafür notwendigen finanziellen Mittel und die notwendige Ausstattung zu kämpfen, hat in mir einen verlässlichen und hartnäckigen Verbündeten.“

 

Und wie so oft bei dieser Regierung, kam es anders.

 

Bei einer Pressekonferenz am 3. Oktober 2014 präsentierte Bundesminister Klug sein „Strukturpaket - Maßnahmen zur Leistungsanpassung des Bundesheeres“.

Ein hochtrabender Titel für ein simples aber einschneidendes Sparpaket mit katastrophalen Folgen für das Heer, das Land und die Bürger Österreichs!

 

Neben den extremen budgetären Kürzungen in der Vergangenheit, sollen jetzt noch einmal 200 Millionen Euro jeweils in den Jahren 2015 und 2016 eingespart werden.

 

Interessant bei den Einsparungsplänen ist, dass auf den Hauptteil der Kosten des Heeres, das Personal, kein Bezug genommen wird. Laut Information des Bundesministers Klug im Rahmen der Budgetverhandlungen sind  für das Jahr 2015 Personalkosten von 1.176 Millionen Euro budgetiert. Im Investbereich sind 110 Millionen und für den Betrieb 557 Millionen Euro budgetiert.

 

Wenn somit aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen hohe Personalkosten das Kernproblem sind, so kann nicht durch Wegstreichen von Sachmitteln eine spürbare Entspannung der Situation erwartet werden. Die Personalkosten werden bleiben. Hier wäre eine sinnvolle Reform wie zum Beispiel eine echte Umsetzung des Einstiegs zum Militär über Zeitlaufbahnen gefordert.

 

Der Verlust von Kernfähigkeiten des Heeres auf Grund von Einsparungen ist sicher.

So bedeute die Reduktion auf ein einziges (halbes?) Panzer-Bataillon im gesamten Bundesheer das Aus für den Kampf der verbundenen Waffen im Bundesheer.

Das Zurückfahren militärischer Kernkompetenz (Kampf der verbundenen Waffen) auf das Niveau einer Brigade birgt maximal den Trugschluss in sich, daraus wieder rasch aufwachsen zu können, denn schweres Gerät wird nicht auf Halde produziert, im Gegenteil, von uns sogar verkauft, und eine rasche Beschaffung ist im Ernstfall definitiv nicht möglich.

 

Warum? General Edmund Entacher, ehemaliger Generalstabschef, erklärte es vortrefflich in den Salzburger Nachrichten vom 2.10.2014:

„Wir in Österreich gehen fälschlicherweise von einer mehrjährigen Vorwarnzeit aus. (…) Bei Konflikten heutiger Art gibt es keine solche Vorwarnzeit mehr.“

 

Man sei in diesem Zusammenhang nur kurz an den Fall der Berliner Mauer oder den Arabischen Frühling erinnert, die keine großartige Vorlaufzeit hatten. Viele nachhaltige Ereignisse der letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, dass diese plötzlich auftreten und ein sofortiges Handeln erzwingen.

 

Laut Presseunterlagen von Bundesminister Klug konzentriere man sich dafür nun auf die „einsatzwahrscheinlichsten“ Aufgaben. Dies unterstrich der Bundesminister auch im Bundesrat am 9. Oktober 2014: „Wahrscheinliche Aufgabenstellungen des militärischen Einsatzes sind dabei der Schutz kritischer Infrastruktur – wie zum Beispiel der Schutz des Flughafens Wien, von Raffinerien, der Stromversorgungsnetze, der Wasserversorgungsnetze und dergleichen mehr –, die Luftraumüberwachung, der Schutz und die Hilfe bei Naturkatastrophen, Friedenseinsätze im Ausland, das Ausbilden unserer Grundwehrdiener, aber auch die Abwehr von Bedrohungen aus dem Cyberraum.“

 

Wer glaubt, dass das Österreichische Bundesheer mit der ins Auge gefassten      Heeresorganisation und den Einsparungen sowie dem Verkauf von schwerem Gerät Schutz kritischer Infrastruktur betreiben kann, hat offenbar den Eigensicherungsbedarf für die Kasernen und die Anzahl der Schutzobjekte vergessen.

 

Der Kurier vom 9.Oktober 2014 brachte ein Beispiel dazu aus der Schweiz:

„Eine Objektschutz-Übung der Schweizer Armee ergab, dass für den Schutz des Flughafens Zürich 5000 Soldaten benötigt werden. Bei einem länger dauernden Einsatz müssen diese aber auch wieder abgelöst werden, was den Truppenbedarf nur für das eine Objekt verdreifachen kann.“

 

Da ist man mit 12.500 Mann für ganz Österreich schnell am Limit angekommen.

Dazu kommt, dass mit Abstandswaffen, wie Panzerabwehrlenkwaffen, der Gegner an der Verwirklichung seiner Absicht behindert wird, vor allem in Zeiten moderner Waffensysteme mit größerer Reichweite, die nachweislich auch in Terroristenhand zu finden sind.

 

Einsparungen, um Geld für Investitionen für neue Ausrüstung zu haben, ist sinnvoll, aber einsparen, um zu vernichten ist untragbar, da das Bundesheer aus heutiger budgetärer Sicht nie wieder die Mittel für die Anschaffung bekommen wird!

 

Selbst Bundesminister Klug unterstrich dies im Bundesrat am 9. Oktober 2014:

„Die vorherrschende und zu erwartende Ressourcenlage machte eine nahezu völlige Streichung von Neuinvestitionen in den Jahren 2014 und 2015 notwendig, was letztlich zu einer signifikanten Leistungsreduktion des Bundesheeres führte.“

 

Der Verkauf der Kampfpanzer ist das Idealbeispiel für diese Misswirtschaft. Und wer behauptet, wir brauchen keine Panzer mehr, denn die „Darabosche Panzerschlacht im Marchfeld“ gebe es nicht, davon abgesehen hätte es diese so und so nie gegeben, möge bedenken, dass selbst Österreich schon Panzer im Auslandseinsatz hatte und sich seltsamerweise, wenn keiner mehr Panzer braucht, doch immer wieder Käufer für dieselben finden.

 

In diesem weiteren Sinne wird die Luftraumüberwachung spätestens ab dem Jahr 2020 auf Grund mangelnden Geräts und „kastrierter“ Eurofighter nicht mehr als „einsatzwahrscheinlichste“ Aufgabe genannt werden können. Auch eine Lösung.

Früher einmal galt der Grundsatz des Bundesheeres „Helfen, wo andere nicht mehr können.“, doch das ist Geschichte. Denn bisher wurde bei der Katastrophenhilfe Gerät, welches für die Landesverteidigung beschafft wurde, im Assistenzfall herangezogen, um Bürgern zu helfen. Wenn es aber kein Geld für Geräte und Ausrüstung für die Landesverteidigung gibt, dann gibt es auch keine Geräte für den Assistenzeinsatz im Katastrophenfall.

 

Die Hilfe bei Naturkatastrophen kann nur gewährleistet werden, wenn es die notwendigen Fahrzeuge oder aber auch die Hubschrauber gibt, doch für diese Sonderfinanzierungen gibt es noch keine Zusage des ÖVP-Finanzministers. Im Gegenteil, mittlerweile sollen 23 Bergepanzer, welche noch sehr dienlich im Falle der Katastrophenhilfe gewesen wären, nicht an die Miliz abgegeben, sondern entsorgt werden. Und Hubschrauber werden auch nicht mehr fliegen dürfen, da wir uns das „Mid-Life-Upgrade“ nicht leisten können.

 

Warum die Attraktivierung der Ausbildung der Grundwehrdiener so viel Geld verschlingt ist unklar, da laut Aussagen eines Bataillonskommandanten vor mehreren Abgeordneten des Nationalrates die jungen Soldaten in der Ausbildung genug ausgelastet sind und daher keine Module zusätzlich wählen. Das interessanteste Modul „Scharfschießen“ – eigentlich sollte man hinterfragen, warum dieses Modul in der militärischen Grundausbildung notwendig ist – ist zum Gutteil auf Grund von Budgetkürzungen nicht mehr durchführbar, und nur die, eigentlich schon abgeschafften, „Systemerhalter“ nehmen diese Module noch an. Und die Schaffung von WLAN in Kasernen ist nett, aber in Zeiten von „Smartphones“ wohl kein vordringliches Ziel. Hier könnten vielleicht die vorhandenen finanziellen Mittel sinnvoller verwendet werden.

 

Falls diese überhaupt noch verwendet werden können, denn laut Vorarlberger Militärkommandant, Brigadier Ernst Konzett, ist von den geplanten Attraktivierungs-maßnahmen auch nicht mehr viel übrig. „Das Geld, das dazu notwendig ist, wurde uns nicht gegeben, sondern – im Gegenteil – abgezogen“, erklärt der Militärkommandant am 16.10.2014 in den Vorarlberger Nachrichten.

 

Cyber Sicherheit und der Abwehr von Cyber Angriffen kommt immer größere Bedeutung zu. Die Schaffung des geplanten Cyber Defence Centers kostet bekanntlich auch einiges an Ressourcen. Umso unverständlicher ist es daher, wenn jetzt das im Aufbau befindliche Zentrale Cyber Schulungszentrum an der Führungsunterstützungsschule durch den geplanten Verkauf der Starhemberg-Kaserne von ihrem Standort verlegt werden soll. Gerade dieses Cyber Schulungszentrum soll doch auch eine wesentliche Säule im Rahmen der Optimierung des Präsenzdienstes sein.

In die Infrastruktur dieser Kaserne wurde erst vor kurzer Zeit viel Geld investiert, und Teile unter strengsten Auflagen des Denkmalschutzes generalsaniert. Diese Investitionen sind nicht wieder einbringlich und wären verloren.

 

Die angebliche Stärkung der Miliz scheint mehr Schein als Sein und bezieht sich nur auf die Aufstellung neuer Milizkompanien. Zuvor werden den bestehenden Miliz-Bataillonen aber noch die schweren Waffen und die Stabsteile entzogen.

 

Woher der Nachwuchs für diese neuen Einheiten kommen soll, ist ebenfalls offen, wie auch, ob das Versprechen „klarer regionaler Bezug der Miliz“ ein Synonym für „fahrzeugloser“ und unbeweglicher Verband ist.

 

Im Zusammenhang mit dieser „Stärkung“ soll auch das Miliz-Versorgungsbataillon aufgelöst werden. Es besteht aus 100% Milizsoldaten und hat keine eigenen Fahrzeuge. Diese würden im Einsatzfall zugewiesen werden. Seit der Aufstellung hat sich das Bataillon durch viel persönlichen Einsatz der Milizsoldaten entwickelt und gefestigt und besitzt einen hohen Ausbildungsstand und volle Einsatzfähigkeit.

 

Vor dem Hintergrund, dass weitere Milizeinheiten geschaffen werden sollen, scheint die Auflösung eines bestehenden, funktionierenden und bewährten Verbands mehr als fragwürdig. Gerade die in der aktuellen Beurteilung der wahrscheinlichen Einsatzszenarien häufig bemühte Katastrophenhilfe kann bei größeren Einsätzen die Versorgung sowohl der eingesetzten Kräfte, so wie auch der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Hilfsgütern bis hin zu Treibstoff erfordern.

Da dieses Miliz-Bataillon derzeit keine Fahrzeuge oder Waffensysteme besitzt, die laufende Kosten verursachen, sind keinerlei Einsparungen durch die geplante Auflösung erkennbar.

 

Diese Maßnahmen helfen weder dem Bundesheer noch den Bürgern Österreichs.

Denn wie General Commenda schon richtig die Lage beurteilt hat:

„Das Problem des Bundesheeres sind nicht fehlende Konzepte, sondern fehlende Budgetmittel.“

 

Die Bundesregierung sei erinnert:

Im Bundes-Verfassungsgesetz sind die verfassungsrechtlichen Aufgaben des  Österreichischen Bundesheeres normiert.

Immer noch gilt  Artikel 9a Bundes-Verfassungsgesetz:

„(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (…)“

 

sowie Artikel 79 Bundes-Verfassungsgesetz:

„(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

1.         auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a)        zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b)        zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2.         zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. (…)“

 

Selbst die Österreichische Sicherheitsstrategie nimmt in Kapitel 3.2.3 darauf Bezug.

Diese Aufgaben sind es, die den Umfang eines normalen Heeres in normalen Ländern und speziell auch in neutralen Ländern wie der Schweiz definieren.

 

Nun ist es leider offenkundig Realität, dass die Einsparungen beim Bundesheer so bedrohliche Ausmaße annehmen, dass die verfassungsgesetzlich normierten Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können.

 

Etliche Generäle des Heeres warnen bereits davor:

 

„Aber der Verfassungsauftrag der Landesverteidigung ist eindeutig nicht erfüllbar.“

General Edmund Entacher, ehemaliger Generalstabschef, Salzburger Nachrichten, 2.10.2014

 

„Aber das österreichische Bundesheer ist nicht mehr in der Lage, seine verfassungsmäßigen Aufgaben vollständig zu erfüllen.“
Generalleutnant Christian Segur-Cabanac, ehem.  Leiter der Sektion 4 (Einsatz), Die Presse, 04.10.2014

 

„… kann das Bundesheer noch die klassische Landesverteidigung, so wie es in der Verfassung steht, wahrnehmen? Da glaube ich, dass wird nicht mehr möglich sein,…“

Generalmajor Kurt Raffetseder, Militärkommandant Oberösterreich,  in Oberösterreich Heute, 6. 10. 2014

 

Der Umgang der Bundesregierung mit dem Österreichischen Bundesheer lässt gerade heute, in Zeiten von großen Krisen und bewaffneten Konflikten rund um Europa, wie zum Beispiel einem brutalen Glaubenskrieg oder einem schweren Konflikt in der Ukraine, der andere Staaten wie China zu Kriegsvorbereitungen schreiten lässt sowie einer internationalen Terrorbedrohung, welche auch vor neutralen Ländern keinen Halt macht, am Bewusstsein der Tragweite des Handelns oder eben Nicht-Handelns der Verantwortlichen mehr als zweifeln.

 

Die Salzburger Nachrichten formulierten am 20.08.2014 dazu trefflich:

 „Rundherum häufen sich die Kriege, aber Österreich ruiniert seine Armee. (…) Und das alles zu einer Zeit, in der die Zeitungen voll sind mit Krisen und Kriegen. Nicht irgendwo in der Welt, sondern vor unserer Haustür. Die Ukraine klingt fern, ist aber so nahe, dass sie zum Teil einst zu Österreich-Ungarn gehörte. Und bei den islamischen Terroristen im Nahen und Mittleren Osten wurden Landkarten gefunden, in denen Österreich als Teil ihres erträumten Kalifats eingezeichnet ist. Doch wir tun so, als ginge uns das alles nichts an. Sondern nur die anderen.“

Die Aussage des Landeshauptmannes Franz Voves, ein Parteikollege von Bundeskanzler Faymann, sei in diesem Zusammenhang der Bundesregierung in Erinnerung gerufen:

 „Ich kann die Bundesregierung nur davor warnen, diese Entwicklung tatenlos voranschreiten zu lassen. Von der tatsächlichen Fähigkeit, unser Land und unser Volk gemäß unserer Neutralität vor militärischen und terroristischen Gefahren zu schützen - die mittlerweile gar nicht mehr so abstrakt sind, wie die Beispiele Ukraine, Syrien und Nordirak beweisen - will ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden.“ (Steiermark.ORF.at, 5.10.2014)

 

Leider sieht dies nicht jeder Landeshauptmann so. Dass die ÖVP die Landesverteidigung schon vor 10 Jahren aufgegeben hat, ist bekannt, man erinnere sich an das Wirken des ehemaligen Bundesministers Platter, aber immerhin konnte er als Landeshauptmann nun die Kaserne in seinem Heimatbezirk erhalten, zum Nachteil für die Kaserne Lienz, wie die Lienzer Bürgermeisterin, LAbg. Elisabeth Blanik auf Tirol.ORF.at erklärte:  „Ich bin enttäuscht und ziemlich entsetzt. Platter hat den Bezirk Lienz über die Klinge springen lassen.“ Es ist eben immer wichtig in der ÖVP-Sicherheitspolitik Prioritäten zu setzen, vor 10 Jahren schon, genauso wie heute.

 

Wenn diese Regierung so weiter mit dem Bundesheer umgeht, wird es leider ineffektiv und gemessen an den noch immer verbleibenden Kosten auch ineffizient sein.

Leidtragende werden auf Grund dieser Verantwortungslosigkeit die Bürger sein, denen im Ernstfall nicht geholfen werden kann.

Doch verantwortlich will und wird dann keiner mehr sein.

 

 

In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Dringliche Anfrage

 

 

1.    Können Sie als zuständiger Bundesminister, entgegen den Aussagen hochrangiger Militärexperten, bestätigen, dass das Österreichische Bundesheer in Zukunft noch seine verfassungsmäßigen Aufgaben vollständig erfüllen kann?

 

2.    Wenn ja, warum beschränken Sie die Aufgaben des Bundesheeres auf die „einsatzwahrscheinlichsten Aufgaben“?

 

3.    Ist im Bundes-Verfassungsgesetz die Beschränkung der Aufgaben des Bundesheeres auf die „einsatzwahrscheinlichsten Aufgaben“ vorgesehen?

 

4.    Wer ermächtigt Sie zur Reduzierung der im Bundes-Verfassungsgesetz normierten Aufgaben des Bundesheeres auf die „einsatzwahrscheinlichsten Aufgaben“?

 

5.    Welche Folgen hat der offensichtliche Verfassungsbruch, der durch Ihre Reduktion der Aufgaben des Bundesheeres auf die „einsatzwahrscheinlichsten Aufgaben“ entstehen wird?

 

6.    Kann auf Grund der Einsparungen überhaupt noch von einer „bewaffneten Neutralität“ im Sinne des Neutralitätsgesetzes gesprochen werden?

 

7.    Warum bauen Sie die Kernkompetenz des Heeres, den Kampf der verbundenen Waffen, ab?

 

  1. Ist es Teil der geltenden Sicherheitsdoktrin, bei einer Zunahme der Krisenherde, eine Verringerung der militärischen Fähigkeiten zu veranlassen?

 

9.    Zu welchen weiteren Fähigkeitsverlusten wird es in den nächsten Jahren auf Grund der immensen Einsparungen im Budget beim Bundesheer kommen?

 

10. Dienen die Sparvorgaben und die Reduzierung der schweren Waffen als klassisches Einstiegsszenario zu einer Bündnisverteidigung?

 

11. Wie hoch ist im europäischen Vergleich der Anteil der Landesverteidigungsausgaben gemessen am BIP?

 

12. Wie hoch ist der Anteil der Landesverteidigungsausgaben gemessen am BIP anderer neutraler Staaten in Europa?

 

13. Was gedenken Sie zu tun, damit das Bundesheer in den kommenden Jahren zumindest wieder ein Budget in der adäquaten Höhe von 1% des BIP, so wie von Helmut Zilk im Rahmen der Reformkommission gefordert, erreicht?

 

  1. Zu welchen strukturellen Straffungen soll es bei der Zentralstelle kommen?

 

  1. Zu welchen strukturellen Straffungen soll es bei den Militärkommanden kommen?

 

  1. Zu welchen Einsparungen kommt es im Heeressport?

 

17. Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts werden ihren jetzigen Arbeitsplatz durch Standortschließungen verlieren und versetzt werden?

 

18. Wann wird es eine Reform beim Personal geben, durch die der Einstieg zum Militär über Zeitlaufbahnen erfolgen wird?

 

  1. Bis wann soll das neue Militär-Dienstrecht umgesetzt sein?

 

20. Warum werden die schweren Waffen, wie zum Beispiel die Kampfpanzer,  ausgemustert, obwohl bekannt ist, dass trotz eines Rekonstruktionskerns keine Mittel zur Beschaffung mehr verfügbar, sowie im Ernstfall solche Waffensysteme mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erhältlich sein werden?

 

21. Warum werden diese nicht in die Miliz übergeführt? 

 

22. Welche Auswirkungen hat die fehlende Vorwarnzeit auf die Einsatzbereitschaft des Heeres?

 

23. Warum werden die Bergepanzer ausgemustert, anstatt diese an die Miliz, speziell auch für den Fall der Katastrophenhilfe, abzugeben?

 

24. Wie werden Sie eine Assistenz im Falle der Katastrophenhilfe ohne entsprechendes Gerät künftig gewährleisten können?

 

25. Wie hoch sind die notwendigen Sonderfinanzierungen, aufgegliedert auf die einzelnen notwendigen Projekte, damit es nicht zu einem weiteren Verlust von Fähigkeiten und zum breiteren Abbau von Kapazitäten kommt, und dadurch die verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres zur Gänze erfüllbar bleiben?

 

  1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner?

 

  1. Welche Schritte werden Sie setzen, wenn es keine Sonderfinanzierungen, insbesondere für die Beschaffung der Fahrzeuge, gibt?

 

  1. Welches Gerät wurde auf die von Ihnen erwähnte Investitionsliste, welche dem Koalitionspartner schon bekannt ist, aufgenommen?

 

29. Bis wann muss vom Finanzminister die Sonderfinanzierung des „Mid-Life-Upgrade“ der  S-70 „Black Hawk” zugesagt werden, um eine lückenlose Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können?

 

  1. Bis wann muss die Finanzierung der Saab 105 Nachbeschaffung fixiert werden, um eine lückenlose Luftraumüberwachung gewährleisten zu können?

 

  1. Welche Überlegungen gibt es für die Nachfolge der Alouette III?

 

  1. Ist es richtig, dass die 3. Panzergrenadierbrigade auf Grund der Reduktion der schweren Waffen künftig keine Kampfpanzer und keine Artillerie mehr haben wird?

 

33. Warum gilt die Vorgabe des Ressorts, dass die Ebene „kleiner Verband“ die absolute Mindestgröße für den Fähigkeitserhalt innerhalb einer Waffengattung darstellt, gemäß dem Strukturpaket nicht für die Waffengattung der Artillerie, die in zwei Bataillonen batterieweise aufgeteilt werden soll?

 

34. Ist auf gesamtstaatlicher Ebene bereits entschieden, wer für den Schutz von IKT-Systemen verantwortlich ist?

 

35. Warum soll die Starhemberg-Kaserne verkauft werden, obwohl in ihre Infrastruktur viel Geld investiert wurde und sie die Führungsunterstützungsschule und wichtige Abteilungen wie die IKT-Innovation des Führungsunterstützungszentrums beherbergt sowie ideal für das zentrale Cyber Schulungszentrum wäre?

 

36. Warum soll das Miliz-Versorgungsbataillon als bestehender, funktionierender und bewährter Verband aufgelöst werden, zumal neue Miliz-Kompanien aufgestellt werden sollen?

 

37. Welche Einsparungen sind durch die Auflösung des Miliz-Versorgungs-bataillons zu erwarten?

 

38. Wie viele und welche Objekte sind in Österreich schutzwürdig?

 

  1. Sind für die Auftragserfüllung des militärischen Objektschutzes, zur Beherrschung des Raumes um den Objektschutzes sinnvoll durchführen zu können, Abstandswaffen und Panzerabwehrwaffen notwendig?

 

  1. Wenn ja, warum werden diese dann den Bataillonen entzogen und ausgemustert?

 

41. Sollen die zwölf neu aufzustellenden Milizkompanien künftig nur für stationären Objektschutz herangezogen werden?

 

  1. Ab wann wird es zusätzliche Ressourcen geben, damit, wie Sie dies in der Pressestunde erklärt haben, eine verstärkte Übungstätigkeit der Miliz möglich ist?

 

  1. Welche Waffensysteme werden den strukturierten Milizbataillonen weggenommen?

 

  1. Ist es richtig, dass das Militärrealgymnasium geschlossen werden soll?

 

  1. Welche Kasernen und Standorte werden definitiv geschlossen?

 

  1. Welche Einnahmen erwarten Sie sich in welchem Zeitrahmen durch den Verkauf der Kasernen bzw. Standorte?

 

  1. Welcher Anteil des Verkaufserlöses pro Kaserne verbleibt in Ihrem Ressort?

 

  1. Wie lange wird es die jährliche „Sonderabgabe“ des BMLVS von rund 50 Millionen Euro an das Finanzministerium für die Kasernenverkäufe noch geben?

 

  1. Wie sieht die konkrete Zukunft der Militärmusik in Österreich aus?

 

  1. Wie ist der Stand der rechtlichen Prüfung in Hinblick auf die zuletzt entdeckten Mängel beim Eurofighter?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.