2752/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Walter Rauch, Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Moskauer Importstopp: Brüssel stellt 165 Mio. Euro bereit

 

Folgendes konnte man am 29.09.2014 auf der Homepage von ORF.at unter(http://orf.at/stories/2247646/) lesen:

 

„Als Reaktion auf die Moskauer Importbeschränkungen für viele Lebensmittel hat die EU-Kommission ein neues Hilfsprogramm für den europäischen Agrarsektor beschlossen. Sie will bis Ende des Jahres 165 Millionen Euro bereitstellen, um Erzeugern leicht verderblicher Obst- und Gemüsesorten zu helfen, wie die Brüsseler Behörde gestern Abend mitteilte. Die EU-Kommission hatte ein früheres Hilfsprogramm im Umfang von 125 Millionen Euro ausgesetzt, weil es Anhaltspunkte für missbräuchliche Nutzung gab. Durch das Programm will Brüssel das Angebot auf dem europäischen Markt verringern und so einen Einbruch der Preise verhindern. Förderung gibt es etwa für die kostenlose Verteilung oder Kompostierung von Obst und Gemüse. Das Geld ist vor allem für jene zwölf Länder gedacht, die im Herbst und Winter (teils auch Frühling) 2011, 2012 und 2013 die größten Mengen nach Russland ausgeführt hatten. Brüssel will Erzeugern von Äpfeln und Birnen, Zitrusfrüchten, Karotten, Gurken, Paprika, Tomaten, Kiwis, Zwetschken und Tafeltrauben helfen. „Diese Marktstützungsmaßnahmen werden eine kurzfristige Erleichterung bringen“, erklärte EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie hoch ist der Anteil aus dem Förderprogramm der einzelnen EU-Staaten, aufgelistet nach Förderhöhe und EU-Staat?
  2. Wie hoch ist der Anteil des Hilfsprogramms für Österreich, aufgelistet nach Förderhöhe und Bundesländer?
  3. Erhalten Organisationen Mittel aus diesem Fördertopf?
  4. Wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich hierbei?

  1. Wenn ja, in welcher Höhe werden diese gefördert, aufgelistet nach Förderhöhe und Organisation?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Kriterien werden für Ersatzzahlungen herangezogen?
  4. Sind zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen durch das österreichische Landwirtschaftsministerium geplant?
  5. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Sind Unterstützungsmaßnahmen durch die jeweiligen Landwirtschaftskammern geplant?
  8. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Gibt es bereits Landwirte, welche ein Ansuchen auf Ersatzzahlungen gestellt haben?
  11. Wenn ja, wie viele?
  12. Wenn ja, in welcher Höhe?
  13. Wenn ja, wie lange dauert die Überprüfung der Ansuchen im Durchschnitt?
  14. Werden bzw. wurden die Landwirte vom Ministerium bzw. der Landwirtschaftskammer ausreichend informiert?
  15. Wenn ja, wie werden bzw. wurden sie informiert?
  16. Wenn ja, durch wen erfolgt bzw. erfolgte die Erhebung der Ersatzzahlungen?
  17. Wenn nein, warum nicht?
  18. Sind für die Österreichische Landwirtschaften, aufgrund der „Russlandkrise“ weiterhin Einbußen zu erwarten?
  19. Wenn ja, welche Einbußen sind zu erwarten?
  20. Wenn ja, warum?
  21. Wenn ja, werden Sie als zuständiger Minister Maßnahmen treffen, um die Einbußen gering zu halten?
  22. Wenn ja bei 23., um welche Maßnahmen handelt sich hierbei?
  23. Wenn nein bei 23., warum nicht?