2755/J XXV. GP
Eingelangt am 16.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Schächten in Österreich
Das Schächten ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Das Schächten erfolgt ohne Betäubung des Tieres und stellt deswegen für viele Tierschutzorganisationen eine schwere Verletzung des Tierschutzes dar, weil den Schlachttieren dadurch unnötiges Leid zugefügt wird.
In den Niederlanden wird unbetäubtes Schlachten grundsätzlich verboten. Mit deutlicher Mehrheit nahm das Parlament in Den Haag Ende September einen Antrag der Tierschutzpartei (Partij voor de Dieren, PvdD) an, dem zufolge Tieren beim koscheren und Halal-Schlachten unnötiges Leid zugefügt wird. Bislang waren Juden und Muslime von dem Gesetz ausgenommen. Künftig soll es nur noch ministeriell beglaubigte Ausnahmen geben. Dazu muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass Tiere nicht mehr leiden als bei konventionellen Schlachtmethoden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage
4.
Wie
viele Betriebe haben die Zulassung für das Schächten von Tieren?
5. Wie erfolgt die Zulieferung der Tiere zu diesen Betrieben?
6.
Wie
erfolgt die Kennzeichnung des Fleischs von geschächteten Tieren?
7.
Wie
viele behördliche Kontrollen werden jährlich in den
Schächt-Betrieben durchgeführt?
Bitte um Aufstellung ab dem Jahr 2005!