2756/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Gutachten zu BVG Art. 81a

 

 

Zur Bestellung der Schulbehörden des Bundes sieht BVG Art. 81a die folgende Bestimmungen vor:

 

„(2) Für den Bereich jedes Landes ist eine als Landesschulrat zu bezeichnende Schulbehörde einzurichten. Im Land Wien hat der Landesschulrat die Bezeichnung „Stadtschulrat für Wien“ zu führen. Der sachliche Wirkungsbereich der Landesschulräte ist durch Bundesgesetz zu regeln.

 

(3) Für die durch Gesetz zu regelnde Einrichtung der Schulbehörden des Bundes gelten folgende Richtlinien:

 

a) Im Rahmen der Landesschulräte sind Kollegien einzurichten, deren stimmberechtigte Mitglieder nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag zu bestellen sind. Die Bestellung aller oder eines Teiles der Mitglieder der Kollegien durch den Landtag ist zulässig.

b) Präsident des Landesschulrates ist der Landeshauptmann. Wird die Bestellung eines Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates gesetzlich vorgesehen, so tritt dieser in allen Angelegenheiten, die sich der Präsident nicht selbst vorbehält, an dessen Stelle. Wird die Bestellung eines Vizepräsidenten gesetzlich vorgesehen, so steht diesem das Recht der Akteneinsicht und Beratung zu; ein solcher Vizepräsident ist jedenfalls in jenen fünf Ländern zu bestellen, die nach dem Ergebnis der letzten vor dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes durchgeführten amtlichen Volkszählung die meisten Einwohner haben.“

 


 

Wie in der Diskussion um die Ablöse des bisherigen und Angelobung des neuen Vizepräsidenten des Stadtschulrats für Wien medial zu erfahren war, beruft sich der Präsident des Stadtschulrats für Wien, i.e. der Wiener Bürgermeister Häupl, bei seiner Nicht-Nachbesetzung des Vizepräsidenten des Stadtschulrats für Wien mit dem von der FPÖ vorgeschlagenen Kandidaten auf nicht näher benannte Gutachten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien die folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.     Sind Ihnen Gutachten, welche die von Michael Häupl vertretene Position der Nicht-Nachbesetzung des Vizepräsidenten des Stadtschulrats für Wien mit dem von der FPÖ vorgeschlagenen Kandidaten rechtlich untermauern, bekannt?

2.     Falls ja, könnten Sie uns diese zur Verfügung stellen?

3.     Falls nein, warum nicht?