2760/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Walter SCHOPF und Genossinnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend GPLA-Prüfungen: Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger und Finanzverwaltung sowie Beitrags- und Steuerschulden im Jahr 2013

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales steht die Bürgerinitiative Nr. 44 „Informationspflicht bei Unterbezahlungen und Verlängerung der Verfallsfristen“ auf der Tagesordnung.

Wie die Arbeiterkammern immer wieder aufzeigen, missachtet ein Teil der ArbeitgeberInnen die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche der ArbeitnehmerInnen. Durch diese Vorgangsweise erleiden die Beschäftigten jährlich einen Einkommensverlust von vielen Millionen Euro.

In diesem Zusammenhang kommt der 2004 eingeführten GPLA-Prüfung („Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben“) ein hoher Stellenwert zu.

Um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2013 zu erhalten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten in Ergänzung der Anfrage 2434/J vom 23.09.2014 an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.      Was waren im Jahr 2013 die wesentlichen Gründe für die Nachverrechnung von Beitragsrückständen in der Sozialversicherung im Rahmen von GPLA- Prüfungen („Differenzarten“ wie Überstunden, Einstufungen, Zuschläge, Nichtleistungslöhne, Diäten ...)?

2.      In welcher Höhe müsste sich das vorenthaltene Entgelt (Löhne/Gehälter) Ihrer Schätzung nach bewegen, wenn als Ausgangspunkt die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und die durchschnittlichen Lohnnebenkosten eines Arbeiters bzw. Angestellten angenommen werden?

3.      Wie wirkte sich im Jahr 2013 das Ergebnis der GPLA-Prüfungen auf die Beitragsgrundlagen der betroffenen ArbeitnehmerInnen aus? Wie hoch war das Gesamtvolumen der Beitragsgrundlagenerhöhung?

4.      Wie viele Beiträge wurden 2013 je Prüferln nachverrechnet? Bitte um Auflistung nach Gebietskrankenkassen und verrechneten Beiträgen.

5.      Gemäß den §§ 7e Abs 1a Ziffer 6 und 7g Abs 3 AVRAG (derzeit im Gesetzgebungsverfahren, 52/ME) sind Arbeitnehmerlnnen von den zuständigen Behörden und Institutionen über Strafbescheide betreffend ihres Arbeitsverhältnisses wegen Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz zu informieren. Wie viele solcher Informationen sind ausgehend von der aktuellen Verwaltungspraxis künftig pro Kalenderjahr zu erwarten?

6.      Wie hat sich im Jahr 2013 in Österreich der Personalstand bei den zur GPLA- Prüfung eingesetzten Mitarbeiterinnen in der Sozialversicherung (Beitragsprüferlnnen)? Bitte um Auflistung nach Gebietskrankenkassen.

7.      Wie groß war bei den 2013 GPLA-kontrollierten Betrieben der zeitliche Abstand zur jeweils letzten Prüfung? Bitte um Auflistung nach Branchen und Bundesländern.