2763/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christoph Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

                   

betreffend „Friday Nightskating Jubiläum in Wien“

 

Am Freitag, den 19. September 2014, wurde das Friday Nightskating Jubiläum abgehalten, welches laut Aussendung der Wiener Grünen als 250ster EVENT gefeiert wurde. Die Jubiläumsstrecke, so in der Aussendung weiter, führte auf 25 Kilometer durch die Wiener Innenstadt und die Nordbrücke (mautpflichtige Autobahnstrecke) und wurde mit Fahrrädern und Skates befahren. Parallel zur Nordbrücke überspannt übrigens eine „Radbrücke“ die Donau! Dieses EVENT wird als DEMO, welche als einzige Demo der Stadt ohne Transparente und Sprechchöre auskommt und mit reiner Muskelkraft für ihre Anliegen demonstriert, der Öffentlichkeit verkauft.

Dies lässt sich vor allem durch die Aussagen der Grünen in der Aussendung vom 17. September 2014 belegen, in der damit geworben wird, dass „in den vergangenen Jahren bei der Befahrung der Nordbrücke jeweils mehr als 3.000 Personen dabei waren, die sich „dieses einmalige Erlebnis nicht entgehen lassen wollten“. Ein „einmaliges Erlebnis“ impliziert wohl eher eine gesellschaftliche Veranstaltung denn eine Demonstration laut Versammlungsgesetz.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

 

1.    Wurde das „Friday Nightskating Jubiläum“ als Demonstration nach dem Versammlungsgesetz angezeigt?

2.    Wenn ja, wann und von wem wurde eine diesbezügliche Demonstration nach dem Versammlungsgesetz angezeigt?

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten und der Personalaufwand des BMI für die Sicherung und Absperrungen des „Friday Nightskating Jubiläum“ am 19. September 2014? (Bitte um Aufschlüsslung der Kosten)

4.    Können Sie ausschließen, dass das „Friday Nightskating Jubiläum“ deshalb als Demonstration nach dem Versammlungsgesetz angezeigt wurde, um hier Kosten für eine Anmeldung als Veranstaltung einzusparen?


5.    Wurde von Seiten des BMI die Versammlung „Friday Nightskatin Jubiläum“ nach den Kriterien des Versammlungsgesetzes geprüft  - in diesem Zusammenhang darf auf den Verfassungsgerichtshof verwiesen werden, welcher eine Versammlung wie folgt definiert: “eine Zusammenkunft mehrerer Menschen dann als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu werten ist, wenn sie in der Absicht veranstaltet wird, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken (Debatte, Diskussion, Manifestation usw.) zu bringen, sodass eine gewisse Assoziation der Zusammengekommenen entsteht.” (vgl. VfGH 12.3.1988, B970/87)?