2764/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Ungereimtheiten bei dem Prüfungsbericht zur Tätigkeit der AUVA“

 

Wie  der Standard am 2. Oktober 2014 berichtete, erhebt ein Prüfbericht des Gesundheitsministeriums schwere Vorwürfe gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherung.

Im Zentrum steht die Obfrau der Organisation, Renate Römer, die auch als Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer fungiert.

 

Die Vorwürfe: Bei einigen Aufträgen, bei denen Personen mit Nahverhältnis zum Zug kamen, wurden keine Ausschreibungen vorgenommen. Besonders pikant ist jener Fall aus 2010, bei dem Römers Lebensgefährte als Berater beauftragt wurde, nachdem er in der AUVA von der Obfrau als Experte vorgestellt worden war. Er sollte die Neuausschreibung von zwei Zeitschriften der Unfallversicherung begleiten. Auf einer ersten Rechnung für eine Analyse des Beraters findet sich der Vermerk: "Auftrag mündlich von Frau Obmann erteilt." Da die rechtliche Legitimation für die Freigabe fehle, empfehlen die Prüfer, Rückforderungsansprüche an Römer zu prüfen. Dann kam der eigentliche Auftrag in Höhe von 89.000 Euro. Dafür wären bei 300 Euro in der Stunde 296 Arbeitsstunden zu veranschlagen gewesen, heißt es in dem Bericht. Dieser Zeitaufwand war für die Prüfer "nicht nachvollziehbar".

 

2011 folgte eine weitere Rechnung des mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfenden Lebensgefährten über 12.960 Euro, die von der Verwaltungsabteilung mit "welche Leistung erbracht (ist ausgeschöpft)" vermerkt wurde. Die Prüfer hegen den Verdacht, dass der Gesamtauftrag in Höhe von 106.400 Euro in drei Teile gesplittet wurde, um die Ausschreibungsgrenze von 100.000 Euro zu unterschreiten. Die Lebensgemeinschaft habe die Obfrau beim Beschluss der Beauftragung verschwiegen, kritisieren die Prüfer.

Die  AUVA stellte jedoch fest, dass diese Auftragsvergabe in zwei gutachterlichen Stellungnahmen sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus fachlicher Sicht für in Ordnung befunden worden sei. Ebenso sei die Angemessenheit des Preises bestätigt worden.

 

Auch zwei Aufträge aus dem Jahr 2012, bei denen die TKL Lebensmittel Logistik zum Zug kam, wirft Fragen auf. In Abstimmung mit dem Leiter der Einkaufsabteilung wurde wieder auf eine Ausschreibung verzichtet. Die Prüfer fanden dabei erstaunliche Zusammenhänge heraus: Drei Wochen nach der Beauftragung zog die Transportfirma Römer GmbH, deren Geschäftsführerin Renate Römer war, an exakt dieselbe Firmenadresse der TKL. Kurz danach legte die Obfrau diese Funktion zurück.

 

Dazu kommen mehrere wirtschaftlich fragliche Aktivitäten. Mit der in dem Prüfbericht kritisierten Präventionslandkarte, die im Rahmen des Forums Alpbach erarbeitet wurde und mit Kosten von knapp 285.000 Euro den Planungswert und mehr als 100 Prozent überschritten habe, hat die AUVA nach eigenen "klar innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags im Bereich der Unfallprävention gehandelt".

 

"Scharf zu kritisieren" war auch ein Auftrag über 84.000 an ein Unternehmen zur Medienbeobachtung, bei dem ebenso wie bei einem Auftrag an die PR-Firma Ketchum Publico keine Ausschreibung erfolgte. Die Agentur stellte unter anderem den Pressesprecher, der "auf ausdrücklichen Wunsch der Frau Obmann" auch an Managementseminaren der AUVA teilnahm. Mit der Übernahme der Kosten habe Römer "ihre Befugnisse" überschritten, weshalb auch hier Rückforderungsansprüche in Höhe von gut 10.000,-- Euro zu prüfen seien.[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Wie viele Ausschreibungen, bei denen „Personen mit Naheverhältnis“ zum Zug kamen,

gab es insgesamt?

 

2)    Wie hoch war der Auftrag 2010, bei dem Römers Lebensgefährte als Berater beauftragt wurde, nachdem er in der AUVA von der Obfrau als Experte vorgestellt worden war?

 

3)    In dem Fall wo der Vermerk: „Auftrag mündlich von Frau Obmann erteilt“ vorliegt,  empfehlen die Prüfer, Rückforderungsansprüche zu prüfen. Wird dieser Empfehlung nachgekommen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

4)    Die Prüfer hegen den Verdacht, dass der Gesamtauftrag in Höhe von 106.400,-- Euro in drei Teile gesplittet wurde, um die Ausschreibungsgrenze von 100.000,-- Euro zu unterschreiten. Ist das korrekt? Wenn ja, wie erfolgte diese „Splittung“?

 

5)    Wie erfolgte die Vergabe über zwei Aufträge aus dem Jahr 2012, bei denen die TKL Lebensmittel Logistik zum Zug kam und wie werden die Zusamemnhänge zwischen der Transportfirma Römer GmbH und der TKL Lebensmittel gesehen?

 

6)    Wie erklären Sie die Kosten für die „Präventionslandkarte“, die im Rahmen des Forums Alpbach erarbeitet wurde und mit Kosten von knapp 285.000,-- Euro den Planungswert und mehr als 100 Prozent überschreiten?

 

7)    Wie erfolgte die Auftragsvergabe über € 84.000,-- an ein Unternehmen zur Medienbeobachtung?

 

8)    Wie erfolgte die Auftragsvergabe an die PR-Firma Ketchum Publico?

 

9)    Wie erklären Sie die Übernahme der Kosten für die Teilnahme  des  Pressesprechers einer Agentur an Managementseminaren der AUVA und werden auch hier die empfohlenen Rückforderungsansprüche geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 



[1] http://derstandard.at/2000006302015/AUVA-Pruefbericht-erhebt-schwere-Vorwuerfe (Stand: 8.10.2014)