2766/J XXV. GP

Eingelangt am 17.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Qualitätssicherung bei der Betreuung von Asylwerbern durch private Unternehmen

 

Zunehmend kommt es zur Auslagerung von Agenden, die Asylwerber betreffen, an private Unternehmen. Von wem Asylwerber betreut werden, nachdem sie aus den Erstaufnahmezentren kommen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden; das Land Tirol will nunmehr als zweites Bundesland nach Wien die Betreuung von Asylwerbern auslagern - eine GmbH soll die Koordination der in Grundversorgung befindlichen Asylwerber übernehmen. Allerdings hat der Rechnungshof bereits 2005 angemerkt, dass die Versorgung von Asylwerbern Aufgabe des Landes und somit grundsätzlich von landeseigenen Mitarbeitern zu erfüllen sei.

Vor diesem Hintergrund der in menschenrechtlich heiklen Bereichen immer stärker werdenden Tendenz der Auslagerung von Aufgaben an private Unternehmen stellen sich insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der Qualitätssicherung einige Fragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie vieler privater Unternehmen bedient sich das BMI hinsichtlich der Betreuung von Asylwerbern in der Grundversorgung? (bitte um namentliche Aufzählung der Unternehmen)

2.    Wie erfolgt die Qualitätssicherung durch das BMI bei der Betrauung privater Unternehmen mit der Betreuung von Asylwerbern in der Grundversorgung?

3.    Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen werden getroffen?


 

4.    Wird die Eignung der Mitarbeiter, die ein privates Unternehmen zur Betreuung von Asylwerbern zur Verfügung stellt, vom BMI nachgeprüft?

5.    Wenn ja, wie?

6.    Wenn nein, wieso nicht?

7.    Gibt es qualitative (Mindest-)Standards im Ausbildungsbereich dieser für die Asylwerberbetreuung zuständigen Mitarbeiter bzw hinsichtlich ihrer Eignung?

8.    Wenn ja, wie lauten diese?

9.    Wenn ja, welche fachlichen Qualifikationen muss ein Mitarbeiter, der für die Betreuung von Asylwerbern zuständig ist, mitbringen?

10. Wenn ja, welche sozialen Qualifikationen muss ein Mitarbeiter, der für die Betreuung von Asylwerbern zuständig ist, mitbringen?

11. Wenn ja, welche sonstigen Qualifikationen muss ein Mitarbeiter, der für die Betreuung von Asylwerbern zuständig ist, mitbringen?

12. Wenn nein, wieso nicht?

13. Wenn nein, ist geplant, solche Standards einzuführen?

14. Wird die Qualität der Betreuung durch private Unternehmen evaluiert?

15. Wenn ja, in welchen Zeitabständen?

16. Wenn ja, in welchem Ausmaß und in welcher Genauigkeit?

17. Wenn ja, sind die Ergebnisse der Evaluierung einsehbar?

18. Wenn nein, wieso nicht?

19. Wenn nein, ist geplant, künftig Evaluierungen durchzuführen?

20. Wenn ja, ab wann?

21. Wenn nein, wieso nicht?

22. Wie wird etwaiges Fehlverhalten von Mitarbeitern eines privaten Unternehmens, welche für die Betreuung von Asylwerbern zuständig sind, seitens des BMI geahndet?

23. Welche Möglichkeiten haben Asylwerber, sich aufgrund eines Fehlverhaltens eines Mitarbeiters eines privaten Unternehmens zu beschweren?