2771/J XXV. GP
Eingelangt am
21.10.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Lugar
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend „Häuslicher Unterricht“
In Österreich besteht die Möglichkeit, die Unterrichtspflicht des Kindes während der gesamten Schulzeit durch einen sogenannten „häuslichen Unterricht“ zu absolvieren.
Gesetzliche Grundlage dazu ist das Schulpflichtgesetz, welchem unter anderem zu entnehmen ist:
SchPflG § 11
(2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule - ausgenommen die Polytechnische Schule - mindestens gleichwertig ist.
Der zureichende Erfolg des häuslichen Unterrichtes ist jährlich vor Schulschluss durch eine Prüfung nachzuweisen.
Seitens der Bundesländer liegen keine aktuellen Zahlen vor.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Österreich werden häuslich unterrichtet? (Bitte um Gliederung nach den einzelnen Bundesländern, Schulstufen, Schultypen und den Schuljahren 2013/2014, 2012/2013 - und falls schon Zahlen über Beantragungen vorliegen, für 2014/2015)
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben für die genannten Schuljahre den Unterricht in einer häuslichen Form erfolgreich abgeschlossen? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern, Schulstufen, Schultypen und den Schuljahren 2013/2014 und 2012/2013)
3. Wie hoch ist die Durchfallquote bei den jährlich abzulegenden Prüfungen? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern, Schulstufen, Schultypen und den Schuljahren 2013/2014 und 2012/2013)
4. Gedenken Sie diese Zahlen zu veröffentlichen, wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht?