2790/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Berechnungen zu einer sogenannten Millionärsabgabe im Bundesministerium für Finanzen

In der 40. Sitzung des Nationalrates/XXV. GP hat Abg. z. NR Mag. Andreas Schieder behauptet, dass im Bundesministerium für Finanzen Berechnungen zu einer – von der SPÖ geforderten – sogenannten Millionärsabgabe angestellt wurden:

„Sie haben auch vom SP-Millionärssteuerkonzept gesprochen. – Ich habe es schon tausendmal gesagt, wiederhole es aber trotzdem gerne, weil ich es für ein richtiges Konzept halte: Wir sind für eine Millionärsabgabe, das heißt dafür, Vermögensbestandteile über 1 Million € mit einem geringen Steuersatz zwischen 0,5 und 1 Prozent zu besteuern – für alle 1 Million übersteigenden Vermögensbestandteile, kein Betriebsvermögen. Selbst die Schweiz kennt solche Modelle. Bitte seien Sie nicht so verkrampft in dieser Frage, sondern anerkennen Sie, dass das auch wirtschaftlich … (Abg. Nachbaur: Da kommt nichts raus! Fragen Sie den Herrn Androsch! Da bleibt nichts übrig!) – Ich brauche nicht den Herrn Androsch zu fragen, wir haben es im Finanzministerium rechnen lassen, da kommt genug heraus. (Beifall bei der SPÖ.)“

(Auszug aus dem stenographischen Protokoll, http://www.parlament.gv.at/pd/stvorwww/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00040/A_-_14_00_17_Abgeordneter_Mag__Andreas_Schieder__SPO_.pdf)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wurden derartige Berechnungen im Bundesministerium für Finanzen angestellt?
  2. Wenn ja, wer hat diese Berechnungen in Auftrag gegeben?
  3. Wenn ja, welche Dienststelle führte diese Berechnungen durch?
  4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese Berechnungen? (Bitte um detaillierte Angaben zum Steuersatz, Grundlagen der Besteuerung, mögliche Einnahmen durch eine derartige Abgabe etc.)
  5. Ist es üblich derartige Berechnungen im BMF anzustellen?
  6. Gibt es weitere Berechnungen zu vermögensbezogenen Steuern im BMF?
  7. Wenn ja, welche?
  8. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte um detaillierte Angaben, siehe oben)