2793/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Erfahrungen mit der Einführung der „Rettungsgasse“

 

 

Seit 2012 gilt in Österreich das Gebot, bei Staubildung auf Autobahnen die „Rettungsgasse“ zu bilden. Die ASFINAG nennt als Vorteile der Rettungsgasse

 

·        klare und einfache Verhaltensregeln

·        rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte

·        breite Zufahrtsmöglichkeit

·        schnelle Versorgung von Verletzten

·        keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen

·        einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Schweiz.

 

Einsatzorganisationen beklagen indessen, dass die Verhaltensregeln tatsächlich nicht durchgängig beherrscht werden und es daher immer wieder trotz Rettungsgassengebots zu Behinderungen der Einsatzorganisationen kommt. Das österreichische Rettungsgassen-Prinzip entspreche zudem nicht genau etwa jenem von Deutschland und funktioniere ua auch deswegen weniger gut.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Stellt nach den Aufzeichnungen des BMVIT die Einführung der Rettungsgasse tatsächlich eine Verbesserung für die Einsatzorganisationen dar, um im Bedarfsfall rasch voranzukommen bzw. einzutreffen?

2.     Wird nach den Aufzeichnungen des BMVIT die Bildung der Rettungsgasse von Verkehrsteilnehmern tatsächlich eingehalten?

3.     Warum weicht das Rettungsgassen-Prinzip in Österreich beispielsweise von jenem in der Bundesrepublik Deutschland ab?