2794/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Zugriffsrechte bei Navigations-Apps

 

Medienberichten zufolge sollen Navigations-Apps laut einer Untersuchung der Arbeiterkammer oft umfassende Zugriffsrechte der Konsumenten für deren Nutzung verlangen.

Diese Zugriffrechte können von Konsumenten laut Aussendung der Arbeiterkammer, nur zur Gänze akzeptiert oder abgelehnt werden.

Weiters könne man unbedenkliche Navigations-Apps von datengierigen nur schwer unterscheiden.

Auch bei der Installation einer neuen Android-App sollen Konsumenten aufgrund intransparenter Erklärungen oft nicht wissen, wofür die Zugriffsberechtigungen benötigt werden.

Ein App-Anbieter weist sogar darauf hin, dass persönliche Daten auch in Ländern verarbeitet werden dürften, in denen die Datenschutzgesetze weniger streng seien als im Wohnsitzland des Nutzers.

Die Arbeiterkammer fordert daher, dass App-Anbieter ihre Kunden ausführlich über die genutzten Daten und ihren Verwendungszweck informieren.

Darüber hinaus sollten Zugriffsberechtigungen für Konsumenten deaktivierbar sein.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/3772465/arbeiterkammer-kritisiert-neugierige-navi-apps.story)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.            Sind Sie über die oben genannte Untersuchung der Arbeiterkammer informiert?

2.            Wenn ja, seit wann?

3.            Wenn nein, warum nicht?

4.            Sind die Zugriffsberechtigungen, welche von Konsumenten bei der Installation eines Navigations-Apps akzeptiert werden müssen, hinsichtlich des Datenschutzgesetzes rechtskonform?

5.            Sind die Angaben der App-Anbieter hinsichtlich des Datenschutzgesetzes ausreichend, um Konsumenten vor missbräuchlicher Verwendung der Daten zu schützen?

6.            Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, welche festlegen, welche Daten von den Navigations-App Herstellern abgefragt werden dürfen?

7.            Wenn ja welche Rahmenbedingungen gibt es?

8.            Wenn nein, warum nicht?

9.            Werden bzw. wurden bereits seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen eingeleitet, um die Konsumenten über die umfassenden Zugriffsrechte von Herstellern bei der Installation von Navigations-Apps, zu informieren?

10.         Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum wurden die Konsumenten darüber informiert?

11.         Wenn nein, warum nicht?

12.         Wie stehen Sie als Bundesminister für Konsumentenschutz dazu, dass bei der Installation von Navigations-Apps von den Konsumenten umfassende Zugriffsrechte akzeptiert werden müssen?

13.         Wie stehen Sie als Bundesminister für Konsumentenschutz dazu, dass Konsumenten bei der Installation von Navigations-Apps oft nicht oder nur unzureichend über den Verwendungszweck der angegebenen Daten informiert werden?