2797/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erkenntnisse aus einem Gutachten des Sachverständigen Dr. Fritz Kleiner zur Hypo Alpe Adria

Am 30. 09. 2014 berichtete die Tageszeitung Kurier über ein Gutachten des Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz Kleiner, das dieser im Zuge des Rechtstreites zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern erstellte:

„Hypo-Gutachten: Bilanzen könnten falsch sein

Schaden. Wertberichtigungen viel zu gering.

 

Bei dem Streit um Milliarden zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Hypo Alpe Adria kommen nun die Gutachter ins Rampenlicht.  Die Hypo hat beim Landgericht München drei Gutachten eingebracht. Es handelt sich um jenes vom Sachverständigen Fritz Kleiner, eines vom Wirtschaftsprüfungs- unternehmen KPMG und eines von der AKKT Steuerwissenschaft Forschungsgesellschaft. Am brisantesten dürfte jenes von Kleiner zu sein. Laut KURIER-Recherchen kommt das, dem Vernehmen nach rund 300-seitige Papier, zu dem Schluss, dass die von der Bank vor der Verstaatlichung vorgenommenen Wertberichtigungen deutlich zu gering waren.

 

Balkan

 

Konkret geht es um jeweils 1,2 Mrd. Euro in den Jahren 2007 bis 2009 für geplatzte Projekte und notleidende Kredite der Tochter Hypo Leasing auf dem Balkan. Wären die gesamten 3,6 Mrd. Euro an Wertberichtigungen in den Bilanzen berücksichtigt geworden, so das Gutachten, dann wäre bereits mit 1.1.2008 das Eigenkapital der Hypo unter Null gesunken.

Folgt das Gericht in München dieser Ansicht, wäre das ein Durchbruch für die Republik. Denn der damalige Miteigentümer BayernLB hat der Hypo 3,1 Milliarden Euro überwiesen. Um dieses Geld plus Zinsen wird nun gestritten. Denn die Bayern betrachten diese Summe als Kredit, den sie zurückgezahlt sehen wollen. Die Österreicher sehen die Milliarden als Eigenkapitalzuschuss, der nicht refundiert werden muss. Bereits in einem früheren Gutachten ist Kleiner zu diesem Schluss gekommen.

Stellt sich nun heraus, dass das Eigenkapital – aufgrund der damals nicht getätigten Wertberichtigungen – ohne Geld aus Bayern negativ gewesen wäre, dann wären die 3,6 Milliarden Euro als Eigenkapitalzuschuss zu werten.  Gutachter Kleiner war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das AKKT-Gutachten soll nicht zum Schluss einer Überschuldung kommen, sieht aber ebenfalls eine Unterschreitung von Eigenkapitalvorschriften zum Ende der bayerischen Zeit in der Hypo. Beobachtern zufolge dürfte es aber ohnehin auf einen politisch gewünschten Vergleich zwischen Österreich und Bayern hinauslaufen.“ (http://kurier.at/wirtschaft/unternehmen/hypo-gutachten-bilanzen-koennten-falsch-sein/88.539.945)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

 

  1. Ist Ihnen dieses Gutachten bekannt?

 

  1. Werden Sie dieses Gutachten den Mitgliedern des Nationalrates zur Verfügung stellen?

 

  1. War die angesprochene Unterkapitalisierung der Hypo Alpe Adria der Finanzmarktaufsicht FMA bekannt?

 

  1. Wenn ja, welche Reaktion der FMA gab es?

 

  1. War die angesprochene Unterkapitalisierung der Hypo Alpe Adria der Oesterreichischen Nationalbank OeNB bekannt?

 

  1. Wenn ja, welche Reaktion der OeNB gab es?

 

  1. Sehen Sie in der Unterkapitalisierung der Hypo Alpe Adria eine Möglichkeit, die Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik Österreich anzufechten?

 

  1. Ist ein Vergleich in dieser Angelegenheit zwischen Österreich und Bayern politisch gewünscht?

 

  1. Gibt es Verhandlungen über einen Vergleich zwischen Österreich und Bayern in dieser Angelegenheit?