2804/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Wurm, Ing. Hackl, Rauch, Doppler und

weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend bedarfsorientierte Mindestsicherung in Tirol

 

Minister Hundstorfer sieht mehrfachen Diskussionsbedarf bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, so würden die Verhandlungen mit den Ländern mit 1. Quartal 2015 starten. (APA 0040 5 II 0258, 12.10.2014, 08:02). Die Freiheitlichen bewerten diese Aussage als „heißte Luft und nichts dahinter“, da bereits bei der Regierungsklausur Ende September u.a. zur Steuerreform wieder nichts Substanzielles vereinbart wurde – weder das tatsächliche Entlastungsvolumen noch die Bedeckung geschweige denn konkrete Maßnahmen sind fix.

Aktuellen Zahlen zufolge gibt es in Österreich (Stand 31. August 2014) 238.000 Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wovon ganze 61% keine unmittelbaren Wiedereingliederungskandidaten für den Arbeitsmarkt sind. Das Ministerium begründet diese hohe Zahl wie folgt: „Das liegt daran, dass 40.000 Personen (17 Prozent) ohnehin ein Einkommen haben (…). 24.000 (zehn Prozent) stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". (APA0039 5 II 0281, 12.10.14. 08:02).

Das ist nach Ansicht der Freiheitlichen eine Husch-Pfusch-Rechnung. Gefordert ist hier eine transparente und genaue Aufschlüsselung der tatsächlich zu unterstützenden Menschen. Auch die Faktoren der Ausgangsbasis, aufgrund der die Bedarfsorientierte Mindestsicherung jeweils berechnet wird, muss verdeutlicht werden um hier Fairness und das Gleichheitsgebot zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


ANFRAGE

1.    Wieviele Personen insgesamt (bundesweit) stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bzw. sind keine unmittelbaren Wiedereingliederungskandidaten?

2.    Wieviele Personen davon fallen nur auf das Bundesland Tirol?

3.    Welche konkreten Gründe werden hier angeführt, die diese Gegebenheit rechtfertigen?

4.    Um welche Personen handelt es sich dabei und wieviele jeweils? (bitte um Aufschlüsselung nach a) österr. Staatsbürger, b) EU-Bürger, c) Nicht-EU-Bürger bzw. Bürger aus Drittstaaten)

5.    Wie lange durchschnittlich beträgt die Wartezeit in der die Anträge abgehandelt werden?

6.    Wie hoch sind die Auszahlungsbeträge der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Vergleich Wien und Tirol?

7.    Wie hoch waren im Vergleich dazu die Auszahlungsbeträge der früheren Sozialhilfe im Vergleich Wien und Tirol?

8.    In welcher Höhe werden die Wohnkosten im Vergleich Wien und Tirol unterstützt?

9.    Wird der Erhöhungsbeitrag für Menschen mit erheblichen Behinderungen als Einkommen gewertet? (bitte am Beispiel Wien und Tirol erläutern)