2805/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Pendlerpauschale bei Firmenautos“

Seit 01. Mai 2013 wird Arbeitnehmern, denen ein Firmenauto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – die als Privatfahrten gelten – zur Verfügung steht, keine Pendlerpauschale mehr gewährt. Wie jüngst die Zeitschrift „kurz & bündig“ (ÖAMTC) feststellte, beruht die Annahme, durch die Abschaffung des sog. „Firmenauto-Privilegs“ 1,6 Milliarden Euro zusätzliche Steuern zu bringen, auf falschen Zahlen und steuerlichen Fehlannahmen. Denn die Firmenautos mit und ohne Privatnutzung machen zusammen nur etwa 14% des Pkw-Bestandes aus (Firmenautos mit Privatnutzung davon etwa 6%).

Richtig ist, dass Firmenautos zwar kostenlos überlassen werden, dennoch aber nicht gratis sind. Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen. Die Kosten des Weges von und zur Arbeit fallen für den Nutzer jedenfalls an, vor allem trifft der Entfall der Pendlerpauschale zigtausende Mitarbeiter sozialer Hilfsdienste sowie Außendienst-Mitarbeiter. Es darf daher bezweifelt werden, ob die Regelung für Firmenautos keine Pendlerpauschale mehr geltend zu machen, dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgebot entspricht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende

ANFRAGE

1.    Wie sehen Sie die Sachlage hinsichtlich der Abschaffung der Pendlerpauschale für Firmenautos grundsätzlich bzw. wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Auswirkungen auf Mitarbeiter von sozialen Hilfsdiensten und Außendienst-Mitarbeiter?

2.    Sind Sie der Meinung, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgebot entspricht?

3.    Wenn ja, inwiefern?

4.    Wurden an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Beschwerden in diesem Zusammenhang herangetragen?

5.    Wenn ja, was waren die jeweiligen Kritikpunkte und um welche Personengruppen (z.B. Außendienstmitarbeiter, Sozial- u Hilfsdienstmitarbeiter usw.) handelte es sich jeweils?

6.    Sind Sie der Meinung, dass Dienstnehmer fortan ihre dienstlich gefahrenen Kilometer mit dem Privat-Pkw per amtlichem Kilometergeld (42 Cent pro km) abrechnen sollten?

7.    Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Alternativen gibt es dazu?