2806/J XXV. GP
Eingelangt am 22.10.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Haftungsansprüche bei nicht gerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen
Im Jahr 1995 ist das gesamte Gebiet des Tiroler Anteiles am Nationalpark Hohe Tauern (Kern- und Außenzone), ohne mit der betroffenen Bevölkerung zu reden, flächendeckend unter Natura-2000-Schutz gestellt worden. Das ist ein großer Beitrag zum Umweltschutz.
Beispiele für bereits ausgewiesene Natura 2000-Flächen:
Prägraten am Großvenediger:
Gemeindefläche: 180 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 106 km² oder rund 58,9 % der Gemeindefläche.
Virgen:
Gemeindefläche: 89 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 43 km² oder rund 48,3 % der Gemeindefläche.
Matrei in Osttirol:
Gemeindefläche: 278 km²;bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 157 km² oder rund 56,5 % der Gemeindefläche.
Kals am Großglockner:
Gemeindefläche: 180 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 121 km² oder rund 67,2 % der Gemeindefläche.
St. Jakob in Defereggen:
Gemeindefläche: 186 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 123 km² oder rund 66,1 % der Gemeindefläche.
St. Veit in Defereggen:
Gemeindefläche: 61 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 14 km² oder rund 23 % der Gemeindefläche.
Hopfgarten in Defereggen:
Gemeindefläche: 73 km²; bereits bestehendes Natura 2000-Gebiet im Nationalpark: 4 km² oder rund 5,5 % der Gemeindefläche
Die EU hat, damit weitere Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen werden, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. In diesem Zusammenhang könnten in Osttirol, basierend auf dem von der EU-Kommission eingemahnten FFH-Lebensraumtyp „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Deutscher Tamariske“, weitere Gebiete zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 kommen. Zusätzliche Natura-2000-Ausweisungen dürfen bekanntlich ausschließlich auf unstrittiger fachlicher Basis (wissenschaftliche Gutachten) erfolgen. Die Kommission verlangte bei entsprechenden biogeographischen Bewertungsseminaren bei natürlichen LR-Typen bislang europaweit meist nur eine Berücksichtigung von 40 Prozent bis maximal 60 Prozent an Unterschutzstellung für den entsprechenden Lebensraumtyp. Die Deutsche Tamariske ist in Österreich bereits zu mehr als 70 Prozent - rund 40 bis 50 Hektar am Gesamtvorkommen - geschützt. Mit den weiteren, in Osttirol vom Planungsverband 34 vorgeschlagenen Nachnominierungen - an der Isel - und möglicherweise auch noch am Kalserbach würde man in der nationalen Liste sogar über 90 Prozent kommen!
Es gibt Befürchtungen, dass es zu ungerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen in Osttirol kommen könnte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1.)Falls es zu ungerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen kommt, sind dann Haftungsansprüche, beispielsweise gegen die Republik etwa im Rahmen der Vorstufe des Vertragsverletzungsverfahrens zu erwarten und aussichtsreich?
2.)Wenn nein, wieso nicht?