2808/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 07.05.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm, Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Beendigung des Überlassungsvertrags N.N. zwischen JTI/Austria Tabak und der Monopolverwaltung

 

Beim Trafikantensprecher von FPÖ Pro Mittelstand, Herrn Roland Walter, häufen sich Beschwerden über den stellvertretenden Leiter der Monopolverwaltungsstelle für Wien, Niederösterreich, Burgenland. Zahlreiche Trafikanten fühlen sich durch Herrn N.N. unsachlich behandelt und durch sein Auftreten regelrecht eingeschüchtert. N.N. nützt seine Stellung offensichtlich aus, um als Jurist Trafikanten und Trafikwerber spüren zu lassen, da sie ihm defacto ausgeliefert sind. Gerade für behinderte Mitmenschen, die es im Alltag und in ihrer Stellung als Trafikanten ohnehin sehr schwer haben, ist dies aus der Sicht der Berufsvertretung unerträglich und gehört abgestellt.

 

In der jüngsten Vergangenheit ist es sogar zu einer ganzen Reihe von Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt gegen die Monopolverwaltung gekommen, wo auch immer wieder der Name N.N. fällt. Er war auch ad Personam bereits Gegenstand von Beschwerden wegen Behindertendiskriminierung vor dem Bundessozialamt. Dazu kommt, dass Frau DI Tina Reisenbichler als eigentliche Vorgesetzte sich in Rechts- und Sachfragen offensichtlich in fortgesetzter Art und Weise nicht durchsetzen kann. Wie wir wissen, ist Herr N.N. über eine Arbeitsleihe der JTI/Austria Tabak an die Monopolverwaltung als Dienstnehmer arbeitsrechtlich überlassen. Dieser Überlassungsvertrag zwischen der MVG und JTI/Austria Tabak sieht auch die Möglichkeit vor, dass die MVG Herrn N.N. an die überlassende Firma wiederum zurückstellen bzw. das Überlassungsverhältnis beenden kann.

 

Berufsvertreter der Tabaktrafikanten haben daher Herrn Dr. Alexander Mazurkiewicz ersucht, ob im Rahmen des Aufsichtsrats der Monopolverwaltung GmbH die Möglichkeit einer Beendigung des Überlassungsvertrags über den Dienstnehmer N.N. geprüft wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie bewerten Sie die Tatsache, dass sich behinderte Mitmenschen durch das Verhalten eines leitenden Bediensteten der Monopolverwaltung GmbH diskriminiert und eingeschüchtert fühlen?

2.    Was raten Sie in rechtlicher Hinsicht diesen Mitmenschen, die einer offensichtlichen Behindertendiskriminierung ausgesetzt sind?

3.    Welche Unterstützung werden Sie bzw. können Sie als zuständiger Bundesminister für das Behindertenwesen dieser Personengruppe anbieten?

4.    Sind Sie bereit, an ihren Regierungskollegen Dr. Schelling(BMF) heranzutreten, damit er als Eigentümervertreter bei der Monopolverwaltung eine Untersuchung dieser Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Diskriminierung von Behinderten durch N.N. vornimmt?

5.    Sehen Sie es grundsätzlich als taugliches Mittel an, dass man eine Person wie N.N., dem es offensichtlich an der notwendigen Sensibilität gegenüber Behinderten mangelt, aus seiner Funktion arbeitsrechtlich zu entfernen?