2809/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Alkoholkranke LehrerInnen“

 

Unsere Kinder verdienen gut ausgebildete sowie psychisch und physisch gesunde LehrerInnen.

Nachdem auch politischen Parteien immer wieder Beschwerden über Fehlverhalten von LehrerInnen im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch im Schulbetrieb zugetragen werden, wollen wir der Fragen nachgehen, wie viele LehrerInnen davon tatsächlich betroffen sind.

Das Handbuch Alkohol des BMG spricht von insgesamt österreichweit 350.000 alkoholkranken Menschen. Die Annahme ist zulässig, dass sich die vom BMG erhobene Gesamtzahl alkoholkranker Menschen (= 4,15% der Bevölkerung) in entsprechender Relation in der LehrerInnenschaft wiederspiegelt. Laut Statistik Austria sind derzeit in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen insgesamt 124.862 LehrerInnen (inkl. karenzierte Personen) im Personalstand. Zur Suchtproblematik in der LehrerInnenschaft gibt es jedoch bis dato keine offiziellen, konkreten Zahlen oder Informationen. Die letzte Studie zum Befinden der LehrerInnen stammt aus dem Jahr 2000 und geht ebenso wenig auf das Problem Alkohol ein.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1)     Sind Ihnen seit Ihrem Amtsantritt als Unterrichtsministerin in Ihrem Vollziehungsbereich Vorfälle bekannt geworden, die im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch/Alkoholkrankheit bei LehrerInnen stehen bzw. standen?

a.     Wenn ja, um wie viele Vorfälle und betroffene LehrerInnen handelt es sich dabei?

                                          i.    Wurden die Vorfälle dokumentiert?

                                         ii.    Haben die Vorfälle disziplinarrechtliche Maßnahmen ausgelöst?

b.     Wenn nein, gehen Sie davon aus, dass es das Problem des Alkoholmissbrauch/Alkoholkrankheit bei LehrerInnen nicht gibt?

2)     Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen bzw. treffen Sie, um dem Problem des Alkoholmissbrauch/der Alkoholkrankheit bei LehrerInnen zu begegnen?

3)     Auf der Seite des Schulpsychologischen Dienstes für Wien wird von 400 Beratungen für LehrerInnen „in persönlichen Problemen“ gesprochen. Gibt es auf Bundesebene ebenfalls einen schulpsychologischen Dienst, der ein solches Angebot für LehrerInnen anbietet und gibt es vergleichbare Zahlen der Inanspruchnahme?

a.     Wenn ja, wie viele LehrerInnen haben im letzten Jahr die schulpsychologische Beratungen in Anspruch genommen?

                                          i.    Besteht für die betroffenen LehrerInnen die Möglichkeit, die Beratung während der Dienstzeit in Anspruch zu nehmen?

                                         ii.    Werden die Beratungen mit den Betroffenen abgerechnet oder erfolgt die Beratung kostenlos?

                                        iii.    Welche messbaren Erfolge zeitigten jene Beratungen, die in direktem Zusammenhang mit Suchtverhalten von LehrerInnen standen bzw. stehen?

                                        iv.    Haben diese Beratungen messbare, positive Auswirkungen auf den Unterricht bewirkt?

b.     Wenn nein, welche alternativen Hilfestellungen gibt es für Bundes-LehrerInnen mit Suchtproblemen von Seiten Ihres Ressorts?

4)     Gab oder gibt es in Ihrem Vollziehungsbereich Beschwerden von Eltern betreffend negative Auswirkungen auf Unterricht und Schüler im Zusammenhang mit alkoholkranken LehrerInnen?

a.     Wenn ja, welche diesbezügliche Konsequenzen wurden/werden von Ihnen bzw. Ihrem Ressort in betreffenden Fällen gezogen?

                                          i.    Wurden/werden die Vorfälle im Detail untersucht und dokumentiert?

5)     Wie viele vorzeitige Beendigungen von Dienstverhältnissen bei LehrerInnen sind in den letzten fünf Jahren erfolgt bzw. wie hoch ist die jährliche „Drop-Out-Rate“ bei LehrerInnen?

a.     Wie viele davon wurden von Seiten des Dienstgebers aufgelöst?

b.     Wie viele von Seiten der DienstnehmerInnen?

c.     Wie viele wurden einvernehmlich gelöst?

d.     In wie vielen Fällen davon waren Alkoholkrankheit bzw. Alkoholmissbrauch der Anlass für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses?

e.     Wie viele Stellen wurden nachbesetzt, wie viele blieben unbesetzt?

6)     Wie hoch ist die Anzahl jener LehrerInnen, die in den letzten fünf Jahren vom aktiven Unterricht in die mittelbare bzw. unmittelbare Bundesverwaltung wechselten?

a.     In wie vielen Fällen erwuchs der Wechsel aus persönlichem Wunsch der Betroffenen?

b.     In wie vielen Fällen erfolgte der Wechsel aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten?

c.     Können Sie ausschließen, dass solche Wechsel aufgrund von Alkoholkrankheit bzw. Alkoholmissbrauch erfolgten, weil die Betroffenen nicht mehr in der Lage waren bzw. sind, den aktiven Unterricht zu gestalten?

7)     Gibt es eine Stelle resp. eine Abteilung in Ihrem Ressort, die sich mit der Ursachenforschung betreffend „Dropout-Raten“ bei LehrerInnen befasst?

a.     Wenn ja, was untersucht diese Stelle konkret und welche Ergebnisse/Erkenntnisse wurden bis dato gewonnen?

                                          i.    Wurden bzw. werden Vergleiche mit anderen Berufssparten gezogen?

                                         ii.    Gibt es Daten, die ein besonderes Gefährdungspotential für LehrerInnen hinsichtlich Alkoholkrankheit/Alkoholmissbrauch belegen?

                                        iii.    Werden internationale Vergleiche angestellt?

                                        iv.    Gibt es ein „Drop-Out“ – Monitoring von Seiten Ihres Ressorts?

b.     Wenn nein, warum nicht?