2811/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Subventionen des König-Abdullah-Zentrums

 

Das König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) wurde im Oktober 2011 mit Beteiligung Österreichs gegründet. Aufgrund des Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums (2302 der Beilagen/ XXIV. GP) steht fest, dass Österreich durch Steuererleichterungen und sonstige Förderungen zur Finanzierung des Zentrums beiträgt. Sowohl über das Ausmaß, als auch über die Art der Förderungen herrscht bislang keine Transparenz. Das Zentrum wurde und wird in den ersten drei Jahren zum Großteil von Saudi-Arabien finanziert. Unklar ist, wer das Zentrum danach finanzieren soll. In den Erläuterungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum werden finanziellen Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt durch die Vergabe der Steuerbefreiung bzw -privilegien folgendermaßen beschrieben:

Durch die im Abkommen zu gewährenden Steuerprivilegien wird es zwar zu einem Steuerausfall kommen, doch ist dieser bloß fiktiv, da es weder ein Steueraufkommen noch einen privilegienbedingten Steuerausfall gäbe, würde das Zentrum außerhalb Österreichs angesiedelt werden. Das Zentrum plant derzeit einen Mitarbeiterstand von ca. 25 Personen. Durch Ansiedlungen und die dadurch ausgelösten positiven Beschäftigungseffekte entstehen Steuermehreinnahmen, die sich zwar einer präzisen Schätzung entziehen, aber die Steuermindereinnahmen mindestens kompensieren dürften.

Schließlich wird in den Erläuterungen klargestellt, dass österreichische Organe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Generalsekretärs das Zentrum betreten dürfen und dem Generalsekretär, sowie dem stellvertretenden Generalsekretär diplomatische Privilegien und Immunität eingeräumt werden. Es ist nicht klar, in welchem Ausmaß nun Privilegien bestehen bzw. wie viele und welche Personen davon betroffen sind.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Steuererleichterungen bzw. -privilegien bestehen für das König-Abdullah-Zentrum?

2.    Wie vielen Mitarbeitern des Zentrums werden Steuerprivilegien gewährt?

3.    Welchen Personen werden Steuerprivilegien gewährt?

4.    Wie viele Personen werden in diesem Zentrum für die Dauer ihres Aufenthalts von der Steuer befreit?

5.    Welchen Personen werden Steuerbefreiungen gewährt?

6.    In welchem Ausmaß bestehen die Steuerprivilegien bzw. -befreiungen?

7.    Gibt es noch weitere Förderungen bzw Steuerprivilegien finanzieller Art an das Zentrum?

8.    Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

9.    Bestanden seit Eröffnung des Zentrums noch andere Förderungen oder Steuerprivilegien, die eingestellt wurden?

10. Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

11. Ist die Finanzierung auch nach Ablauf der dreijährigen Finanzierung durch Saudi-Arabien gesichert?

12. Wenn ja, wer wird die Finanzierung danach übernehmen?

13. Wird Österreich einen Beitrag zur Finanzierung des Zentrums übernehmen?

14. Wenn ja, in welchem Ausmaß wird Österreich einen finanziellen Beitrag zur Finanzierung des Zentrums leisten?

15. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Vergabe diplomatischer Privilegien, Immunität und Steuerprivilegien dieser Personen?

16. Wenn die Rechtsgrundlage das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen ist, bitte um Begründung warum die einzelnen Privilegien im beschriebenen Ausmaß gewährt wurden.

17. Genießen auch andere mit diesem Zentrum vergleichbare Internationale Organisationen solche Privilegien?

18. Wenn ja, welche Internationalen Organisationen?

19. Wenn ja, in welchem Ausmaß? Bitte um Auflistung Steuerprivilegien, Förderungen, diplomatische Privilegien, Immunität.

20. Wenn nein, aus welchem Grund wurde dem König-Abdullah-Zentrum diese Privilegien gewährt?

21. Auf Basis welcher Gründe wurde das König Abdullah Zentrum zur Internationalen Organisation im völkerrechtlichen Sinn erklärt?