2812/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Subventionen des König-Abdullah-Zentrums

 

Das König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) wurde im Oktober 2011 mit Beteiligung Österreichs gegründet. Aufgrund des Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums (2302 der Beilagen/ XXIV. GP) steht fest, dass Österreich durch Steuererleichterungen und sonstige Förderungen zur Finanzierung des Zentrums beiträgt. Sowohl über Ausmaß, als auch Art der Förderungen herrscht bislang keine Transparenz. So wurde die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner als Richterin freigestellt, jedoch weiterhin bezahlt, um im Zentrum zu arbeiten. Hinsichtlich der Dauer dieser personellen Subvention widersprechen einander allerdings Bandion-Ortner und das Justizministerium (http://derstandard.at/2000007052261/Bandion-Ortner-Aussagen-fuer-Richter-Chef-schockierend aufgerufen am 22.10.2014). Das Justizministerium spricht von 3 Monaten zwischen 1. August und 31. Oktober 2012. Die ehemalige Ministerin hingegen sagte schon am 11. Juli 2012, dass sie dem Zentrum bereits zugeteilt sei.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde Claudia Bandion-Ortner vom Justizministerium als sogenannte Personalsubvention dem König-Abdullah-Zentrum zur Verfügung gestellt?

2.    Welche Gründe veranlassten das Ministerium zur Förderung des König-Abdullah-Zentrums?

3.    Wie lange dauerte diese Personalsubvention des Justizministeriums?

4.    Welche Kosten verursachte diese Überlassung beim Ministerium?

5.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Zuteilung von Claudia Bandion-Ortner an das Zentrum?

6.    Wurden auf Kosten des Justizministeriums dem Zentrum weitere Personen überlassen?

7.    Wenn ja, wie viele und mit welchen Kosten war diese Überlassung verbunden?

8.    Werden auf Kosten des Justizministeriums auch anderen Internationalen Organisationen Bedienstete des BMJ überlassen?

9.    Wenn ja, welchen Internationalen Organisationen?

10. Wenn ja, wie viele Personen werden überlassen und mit welchen Kosten sind die Überlassungen jeweils verbunden?

11. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Personen den Internationalen Organisationen überlassen?

12. Wird das König-Abdullah-Zentrum noch auf andere Weise als durch Personalsubvention vom Justizministerium gefördert?

13. Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe bestehen Förderungen?

14. Bestanden in der Vergangenheit Förderungen des Justizministeriums an das Zentrum, die inzwischen eingestellt wurden?

15. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

16. Werden andere Internationale Organisationen auf andere Weise als durch Personalsubvention vom Justizministerium gefördert?

17. Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß bzw. durch welche Mittel werden diese gefördert?