2814/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend: eines Artikels in der Zeitschrift profil 43, 45. Jg. Vom 20. Oktober 2014 mit dem Titel "Lansky's Etappensieg"

Darin heißt es unter anderem:

"Im August 2013 hatten luxemburgische Beamte auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien zwei Server des Wiener Anwalts Gabriel Lansky beschlagnahmt (profil 37/3013). Lansky vertritt die Witwen der ermordeten Männer und geriet im Zuge der Affäre selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft, die gegen ihn wegen des Verdachts "nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil Österreichs" ermittelt. Nun kann Lansky einen Erfolg verbuchen. Mit Beschluss vom 14. August 2014 stellt das Oberlandesgericht Wien fest, dass die Sicherstellung der Server unrechtmäßig erfolgt sei, und hob diese auf..."

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie folgende Anfrage:

1.  Was war der genaue Grund für die Beschlagnahme der beiden Server der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner?

2.   Ist es richtig, dass auf diesen Servern Unterlagen vermutet wurden, die unter anderem beweisen, dass die Kanzlei bzw. Personen der Kanzlei Lansky nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Nachteil Österreichs gesetzt haben.

3.  Wie kam man zu dieser Vermutung?

4.   Ist es richtig, dass das BVT gegen die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner ermittelt hat?

5.  Was waren die Ergebnisse dieser Ermittlungen?

6.  Wie begründet das OLG seine Entscheidung vom 14. August 2014?

7.   Ist diese Begründung schlüssig?

8.  Wann werden die Server an die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner ausgefolgt?

9.   Ist Ihnen bekannt, ob in diesem Zusammenhang weitere Verfahren anhängig sind?

10.   Haben diese Verfahren einen Einfluss auf die Ausfolgung er beiden Server?