2830/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

 

betreffend der Ernennung einer österreichischen Stadt als „Kulturhauptstadt Europas 2024“

 

 

Die „Kulturhauptstadt Europas“ ist eine Initiative der Europäischen Union, deren Titel jährlich an mindestens zwei Städte der Europäischen Union verliehen wird. Zusätzlich können auch Nicht-Mitgliedstaaten Kulturhauptstädte stellen. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Aufgrund der festgelegten Reihenfolge der Mitgliedstaaten wird 2024 wieder eine österreichische Stadt benannt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche österreichischen Städte sind potenzielle Bewerber für die Ernennung zur „Kulturhauptstadt Europas 2014“?
  2. Welche Kriterien müssen bewerbende Städte erfüllen?
  3. In welchem Zeitraum können sich Städte als „Kulturhauptstadt Europas 2024“ bewerben?
  4. Wann ist mit einer Entscheidung zur Ernennung als „Kulturhauptstadt Europas 2024“ zu rechnen?
  5. Wie wird Ihr Ressort sich bewerbende Städte entsprechend beraten?
  6. Sind Vertreter der Städte Linz und Graz, die bereits den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ tragen durften, in einen künftig stattfindenden Bewerbungsprozess der sich bewerbenden Städte Österreichs eingebunden?
  7. Wenn ja, inwiefern?
  8. Sind externe Berater in den Bewerbungsprozess der sich bewerbenden Städte Österreichs eingebunden?
  9. Wenn ja, welche sind dies?