2832/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Ausgleichstaxfonds: Förderung Kurhaus Ferdinand Hanusch, Bad Hofgastein

Das Kurhaus Ferdinand Hanusch wird gemeinsam von einer gemeinnützigen Stiftung in Salzburg und einem Sozialversicherungsträger, der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) geführt. Es ist seit Jahren sanierungsbedürftig.

Bisher wurden Steigleitungen, Aufzüge, Böden und Zimmereinrichtungen saniert, ein denkmalgeschützter Teil der Anlage in ein Therapiezentrum umgebaut und Speisesäle und Küchen aufgrund drohender Hygieneprobleme erneuert. Der Ausgleichstaxfonds hat dazu im Jahr 2008 ein Darlehen von 1 Mio € und eine Förderung von 1,7 Mio € beigetragen.

Jetzt soll ein Therapiebecken um rund 2, 8 Mio € errichtet werden. Weitere demnächst unbedingt erforderliche Investitionen betreffen sämtliche Fenster, die Außendämmung und die aus den 60er Jahren stammenden Heizungsanlagen. In diesem Zusammenhang sind Betriebsreduktionen unvermeidlich und werden daher Verluste auch im laufenden Betrieb erwartet.

Dem Vernehmen nach soll nunmehr die Errichtung des Therapiebeckens aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds gefördert werden, indem das Darlehen aus dem Jahr 2008 in Höhe von 1 Mio € in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt wird.

Die Rechtsgrundlage für die vom ATF an das Kurhaus Ferdinand Hanusch gewährten und geplanten Förderungen erscheint dünn, da der ATF die vorrangige Zweckbestimmung hat, die Ausbildung und die Beschäftigungsintegration von begünstigten Behinderten zu unterstützen. Auf den ersten Blick stellt die Sanierung eines Kurhauses auch keine „Fürsorge“ für nach KOVG oder HVG versorgungsberechtigte Personen gemäß § 10a Abs. 1 lit. b des Behinderteneinstellungsgesetzes dar.

Auch ob diese Förderungen ihren Zweck überhaupt erreichen können, einen zeitgemäßen Standard des Kurhauses zu erreichen, ist nicht belegt. Einerseits ist weder über einen Gesamtsanierungsplan für die weiteren notwendigen Investitionen mit ausgewiesenen Gesamtkosten noch über entsprechende Finanzierungszusagen etwas bekannt. Andererseits sind die Mittel der zur Hälfte beteiligten gemeinnützigen Stiftung offenbar weitgehend erschöpft.

 

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wieviele begünstigte Behinderte und wieviele nach HVG oder KOVG versorgungsberechtigte Personen waren seit 2008 bzw. sind derzeit im Kurhaus Ferdinand Hanusch beschäftigt?

2.    Wieviele Personen haben dort seit 2008 insgesamt an einer Kur teilgenommen, davon

       begünstigte Behinderte?

       nach HVG oder KOVG versorgungsberechtigte Personen

      Versicherte oder Pensionisten der VAEB?

3.    Welche Förderungen des BMASK, des AMS und des ATF wurden für das Kurhaus bisher an welche Förderungsempfänger/innen gewährt, für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage?

4.    Welche Ausgaben für Investitionen, welchen Aufwand für laufenden Betrieb und welche Zuschüsse oder Förderungen hat die VAEB für das Kurhaus Ferdinand Hanusch seit 2008 vorgenommen?

5.    Welche Investitionen sind dort in den nächsten 5 Jahren erforderlich und wie werden sie finanziert?

6.    Welche Therapien und Anwendungen werden dort angeboten und durchgeführt?

7.    In welchen anderen Einrichtungen werden diese Therapien und Anwendungen noch angeboten?

8.    Wie hoch ist der den SV-Trägern verrechnete Tagsatz und welche Kosten trugen die einzelnen Pensionsversicherungsträger für Kuren ihrer Versicherten oder Pensionisten im Kurhaus Ferdinand Hanusch im Jahr 2013?