2868/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Unterbringung von Asylwerbern in einem Bordell

 

 

Laut einem Bericht in der Kleinen Zeitung vom 02.10.2014 wird in der Südsteirischen Gemeinde Weitendorf ein Bordell zu einem Flüchtlingsheim umfunktioniert. In der Vorwoche wurde ein südsteirisches Laufhaus an der stark befahrenen Bundesstraße 67 zugesperrt. Gestern kamen die ersten Asylwerber, darunter sieben Kinder. Es sind kuriose Auswüchse der aktuellen Causa rund um die Unterbringung von Asylwerbern. Gestern wurden zwei serbische Roma-Familien von der Asylbundesbetreuungsstelle in Bad Kreuzen (Oberösterreich) ins südsteirische Weitendorf gebracht. Der Transfer endete vor einem blauen Haus an der stark befahrenen Bundesstraße 67: Die zwei Brüder, deren Frauen und sieben großteils minderjährige Kinder werden in einem ehemaligen Rotlichtetablissement untergebracht. Dieses wurde bis vor kurzem als Laufhaus genützt, auch gestern verirrten sich noch etliche Freier dorthin. Heute sollen weitere Flüchtlinge kommen. Zum Ärger von Ortschef Franz Plasser (VP). Er will in der 1500-Einwohner-Gemeinde nur drei Familien Asyl gewähren und erfuhr gestern bei einem Begräbnis, dass die Ersten von bis zu 50 Asylwerbern ankamen. "Das kann nicht sein. Wie soll das funktionieren, was sollen die Leute in dem Laufhaus tun?", fühlt er sich von der Politik und der Betreiberin überrumpelt. Letztere fürchtet keine Konflikte, die Zimmer will sie umbauen. Indes drohten gestern ihre Gäste mit einem Sitz- und Hungerstreik: "Es stinkt, die Bettwäsche ist schmutzig, die großen Kinder müssen sich ein Bett teilen. Man kann Kinder nicht in einem Bordell unterbringen."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.            Wann wurde seitens Ihres Ministeriums der Beschluss gefasst, im ehemaligen Weitendorfer Bordell Asylwerber unterzubringen?

 

2.            Wann wurde die Gemeinde Weitendorf bzw. der Bürgermeister davon in Kenntnis gesetzt?


 

3.            Wie viele Asylwerber sind mit Stichtag 03.10.2014 bereits im ehemaligen Bordell untergebracht?

 

4.            Wie viele Asylwerber sollen dort insgesamt untergebracht werden?

 

5.            Wie lange sollen Asylwerber im ehemaligen Bordell untergebracht werden?

 

6.            In welchen Räumlichkeiten des ehemaligen Bordells werden die Asylwerber untergebracht?

 

7.            Sind für die Unterbringung der Asylwerber Umbaumaßnahmen am oder im Gebäude notwendig?

8.            Wenn ja, welche?

9.            Wenn ja, auf welche Kosten belaufen sich die Umbaukosten?

10.         Wenn ja, bis zu welchem genauen Zeitpunkt sollen die Umbauarbeiten fertiggestellt sein?

 

11.         Wann wurde der Vertrag zwischen der Besitzerin des Gebäudes und Ihrem Ministerium unterzeichnet?

 

12.         Für welchen genauen Zeitraum ist dieser Vertrag gültig?

 

13.         Wurden seitens Ihres Ministeriums Kriterien festgelegt, welche die Maßnahmen zur Unterbringung von Asylwerbern in einem Bordell festlegt?

14.         Wenn ja, welche Kriterien wurden festgelegt?

15.         Wenn nein, warum nicht?

 

16.         Gibt es Pläne auch in anderen Bordellen oder Laufhäusern österreichweit Asylwerber  unterzubringen?

17.         Wenn ja, in welchen Bordellen oder Laufhäusern wird dies angedacht?

18.         Wenn ja, gibt es dazu bereits konkrete Pläne, hinsichtlich Anzahl, Unterbringung und Dauer der Unterbringung und wie stellen sich diese konkret dar?