2882/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Lintl,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Internationales König Abdullah Zentrum“

 

Mit Beschluss des Nationalrates vom 6.Juli 2012 (SPÖ, ÖVP, BZÖ dafür, FPÖ und Grüne dagegen) erlangte das Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog Rechtskraft. Die Republik Österreich hat sich damit in „Anerkennung der Unterstützung des Königreichs Saudi-Arabien, der Republik Österreich und des Königreichs Spanien bei den Vorarbeiten zur Gründung des Zentrums und deren langfristiger Unterstützungszusage für das Zentrum; und in Antwort auf die Einladung der Republik Österreich als Gastland für das Zentrum in Wien zu fungieren“ zu einem Übereinkommen bekannt, für dessen Änderung bzw. Kündigung das Einvernehmen aller Vertragspartnern notwendig ist.

In den Erläuterungen zum Übereinkommen wird u.a. folgendes festgehalten:

„Mit der Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog, das auf eine Initiative des saudischen Königs Abdullah zurückgeht, soll dem Dialog von VertreterInnen von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen eine dauerhafte Plattform gegeben werden. Durch Konferenzen, Seminare und Fortbildungsprojekte sollen Kommunikation, Verständigung, aber auch konkrete Kooperationen zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Zugehörigkeit entstehen bzw. unterstützt werden. Das Zentrum sieht sich der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Förderung und Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte verpflichtet und wird mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Experten und Expertinnen in Österreich und international aufs Engste kooperieren.“

Mit dem nachfolgenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah Zentrum über den Sitz des Zentrums in Österreich werden u.a. Rechtsfähigkeit und diplomatische Privilegien geregelt. So etwa ist „(…) der Sitz des Zentrums unverletzlich. Kein Beamter oder Vertreter der Republik Österreich noch sonst irgendeine in der Republik Österreich Hoheitsrechte ausübende Person darf, außer mit der Zustimmung des Generalsekretärs des Zentrums und unter Einhaltung der von ihm festgelegten Bedingungen, den Sitz betreten und dort Amtshandlungen setzen“, darüber hinaus ist das Zentrum von Gerichtsbarkeit und Vollzugshandlungen befreit. Die Vermögenswerte des Zentrums, unabhängig von ihrem Standort, gelten als von allen Formen der Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder Zwangsverwaltung befreit. Weiters verpflichtet sich die Republik Österreich „entsprechende Vorsorge treffen, um zu gewährleisten, dass die Ruhe des Sitzes nicht durch Personen oder Personengruppen gestört wird, die ihn ohne Erlaubnis zu betreten versuchen.“ Darüber hinaus trifft „die Republik Österreich entsprechende Maßnahmen, um die Versorgung des Sitzes mit den notwendigen öffentlichen Leistungen zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.“ Ebenso werden „dem Zentrum indirekten Steuern, die in den Preisen der an das Zentrum gelieferten Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich Leasing- oder Mietkosten enthalten sind, insoweit zurückerstattet, als dies nach österreichischem Recht für ausländische diplomatische Vertretungen vorgesehen ist.“

Unter Berücksichtigung der weitreichenden, von der Republik Österreich gewährten Privilegien, genießt das König Abdullah Zentrum de facto den Status einer diplomatischen Vertretung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1)     Wurden bzw. werden aus dem Wirkungsbereich Ihres Ressorts an das König Abdullah Zentrum finanzielle Mittel ausbezahlt?

a.     Wenn ja, wie hoch sind die bis dato gezahlten Summen?

                                          i.    Auf welcher Rechtsgrundlage wurden/werden die Mittel ausbezahlt?

                                         ii.    Welche Auszahlungsbedingungen wurden vereinbart?

                                        iii.    Zu Lasten welcher Budgetvoranschlagspost wurden/werden die Mittel freigegeben?

2)     Ist Ihnen die Auszahlung finanzieller Mittel an das König Abdullah Zentrum durch andere Bundesministerien bzw. durch deren nachgeordneten Dienststellen bekannt?

a.     Wenn ja, welche Ressorts haben bis dato in welcher Höhe Finanzmittel an das König Abdullah-Zentrum ausbezahlt?

b.     Zu Lasten welcher Budgetvorschlagsposten wurden/werden diese Mittel freigegeben?

3)     Ist Ihnen bekannt, in welcher Höhe die beiden anderen Vertragspartner des Errichtungsabkommens zum König Abdullah Zentrum finanzielle Mittel an das Zentrum bis dato ausbezahlt haben?

a.     Wenn ja, welche Vertragspartner haben konkret in welcher Höhe Finanzmittel an das Zentrum überwiesen?

4)     Ist Ihnen bekannt, welche konkreten Bedingungen die Republik Österreich mit dem Zentrum hinsichtlich der Bereitstellung notwendiger öffentlicher Leistungen vereinbarte?

a.     Welche Leistungen sind dies konkret?

b.     Welche konkreten diesbezüglichen Tarife entrichtet das Zentrum?

c.     Welche Einrichtungen sind mit der Bereitstellung dieser Leistungen befasst?

5)     Ist Ihnen bekannt, in welcher Höhe bzw. Ausmaß sich die dem Zentrum zugestandenen angemessenen Bedingungen für öffentliche Leistungen von jenen Bedingungen unterscheiden, die österreichischen Unternehmen bzw. österreichischen Konsumenten zugestanden werden?

6)     Ist Ihnen bekannt, in welchem Ausmaß das Zentrum von seinem vertraglichen Recht bis dato Gebrauch gemacht hat, sich indirekte Steuern, die in den Preisen der an das Zentrum gelieferten Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich Leasing- oder Mietkosten enthalten sind, rückerstatten zu lassen?

a.     Wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich die Summe der Rückerstattungen?

b.     Welche konkreten Güter, Dienstleistungen, Miet- und Leasingverträge sind davon umfasst?


7)     Können Sie ausschließen, dass Finanzmittel aus dem König Abdullah Zentrum an religiöse Gruppierungen in Österreich bezahlt bzw. weitergeleitet wurden oder werden?

a.     Wenn ja, welche konkreten Umstände bzw. Überlegungen veranlassen Sie diesem Schluss?

b.     Wenn nein, wie ist dieser Umstand und seine möglichen Konsequenzen für Österreich aus Ihrer Sicht zu beurteilen und zu welchen Maßnahmen bzw. Vorkehrungen hat Sie dieser Umstand bis dato veranlasst?