2902/J XXV. GP

Eingelangt am 24.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Status zur Vorratsdatenspeicherung in Verbindung mit der Verteidigung des Cyberraumes“

 

Das Bundeskanzleramt, genauer Wortlaut nach Impressum: „Abteilung I/13 – E-Government – Programm- und Projektmanagement, Ballhausplatz 2, A-1010 Wien“ verkündet auf help.gv.at, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (kurz: VDS) mit der am 27.6.2014 vom Verfassungsgerichtshof (kurz: VfGH) verkündeten und am 1.7.2014 in Kraft getretenen Entscheidung wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben wurden. Daher wären die entsprechenden Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz mit 1.7.2014 außer Kraft.

 

Im Zusammenhang mit dem IS-Terror, mit Schwerstkriminalität und mit pädophiler Kriminalität mehren sich die Medienberichte, dass man wieder mehr spähen und speichern will.

 

Weiters betonte der Bundesminister für Landesverteidigung am 16.10.2014 anlässlich der 43. Sitzung des Nationalrates in Beantwortung einer dringlichen Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Das Bundesheerdesaster gefährdet Österreichs Neutralität und Katastrophenschutz" (2737/J), die Aufgabe des Bundesheers hinsichtlich des Cyberraumes.

 

Zudem wurde von der ehemaligen Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Breitbandausbau propagiert und als Programm der nächsten Jahre festgeschrieben.

 

Auch ist es erinnerlich so, dass seitens der Provider bei der Einführung der VDS erhebliche Mittel aufgewendet wurden um diese technisch und organisatorisch zu realisieren. Im Umkehrschluss sind nunmehr seitens der Provider wiederum erhebliche Mittel aufzubringen um die gesetzten Maßnahmen zurückzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende


Anfrage

 

1.     Hatte oder hat Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen bei Ihrer Aufgabe hinsichtlich des Cyberraums direkten oder indirekten Bezug bzw. Zugriff auf die VDS?

2.     Falls Ja, wodurch war der direkte oder indirekte Bezug bzw. Zugriff auf die VDS praktisch gegeben und worin bestand die Rechtmäßigkeit?

3.     Falls Nein, betreibt Ihr Ressort oder die nachgeordneten Dienststellen eine eigene VDS?

4.     Falls Ihr Ressort eine eigene VDS betreibt, wie ist gewährleistet, dass auch diese der Entscheidung des VfGH vom 27.6.2014 entspricht?

5.     Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, welche Maßnahmen seitens Ihres Ressorts und der nachgeordneten Dienststellen wurden bzw. werden gesetzt, damit sichergestellt ist, dass der Entscheidung des VfGH vom 27.6.2014 entsprochen wird?

6.     Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wurde bzw. wird seitens Ihres Ressorts und der nachgeordneten Dienststellen eine Projektgruppe oder ähnliche verantwortliche Stelle eingesetzt, die unterstützend tätig sind um die Entscheidung des VfGH umzusetzen?

7.     Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wurde bzw. wird seitens Ihres Ressorts und der nachgeordneten Dienststellen eine Projektgruppe oder ähnliche verantwortliche Stelle eingesetzt, die prüft ob die Entscheidung des VfGH umgesetzt wurden bzw. werden?

8.     Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wie ist der derzeitige Status zur VDS bei Ihnen im Ressort und in Ihren nachgeordneten Dienststellen?

9.     Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wie ist der derzeitige Status zur VDS bei den einzelnen Providern, die mit Ihnen und Ihren nachgeordneten Dienststellen bei der VDS kooperiert haben?

10.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, sind Sie darüber informiert, dass einige Provider bislang aus technischen Gründen die Abschaltung der VDS nicht vornehmen konnten?

11.  Falls Ja, um welche Provider handelt es sich und welche Hilfsmaßnahmen wurden gesetzt, damit der VfGH Entscheidung vom 27.6.2014 zum Durchbruch verholfen wird?

12.  Falls Nein, hat sich Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen von der Abschaltung der VDS überzeugt?

13.  Falls sich Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen von der Abschaltung der VDS überzeugt hat, können Sie dazu Protokolle vorlegen?

14.  Falls Sie Abschaltungsprotokolle vorlegen können, um welche Protokolle handelt es sich konkret?

15.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, welche Kosten verursachte die Einführung der VDS Ihrem Ressort und Ihren nachgeordneten Dienststellen?

16.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, welche Kosten verursachte die Einführung der VDS den Providern und welchen Betrag leisteten Ihr Ressort und Ihre nachgeordneten Dienststellen konkret dazu?

17.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wie viele Anfragen, jeweils nach Kalenderjahren, haben Ihr Ressort und Ihre nachgeordneten Dienststellen an die VDS gestellt und wie hoch waren die Kosten dafür?

18.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, wie viele Anfragen an die VDS trugen direkt zu einer konkreten Aufklärung bei?

19.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, welche Kosten verursachte die Zurücknahme der VDS Ihrem Ressort und den nachgeordneten Dienststellen?

20.  Falls Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen direkt oder indirekt in die VDS eingebunden waren oder sind, welche Kosten verursachte die Zurücknahme der VDS den Providern und welchen Betrag leisteten Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen konkret dazu?

21.  Planen Sie begründend mit den oben im 3. Absatz genannten Anlässen eine Wiederaufnahme der VDS unter einem anderen Titel?

22.  Falls Ja, wie ist der Status der internen Verhandlungen in Ihrem Ressort und in den nachgeordneten Dienststellen?

23.  Technisch gesehen könnte man auch behaupten, dass eine leistungsfähigere Breitbandtechnologie eine Speicherung von Daten auf Zeit für den Anlassfall entbehrlich macht, denn auf diese Weise lässt sich eine durchgängige Datenkontrolle in Echtzeit in größten Teilen Österreichs realisieren. Welche konkreten und geplanten Projekte gibt es dazu in Ihrem Ressort und den nachgeordneten Dienststellen?

24.  Was verstehen Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen unter dem Cyberraum?

25.  Was verstehen Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen unter Schutz des Cyberraums?

26.  Versteht Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen unter Schutz des Cyberraums eine Kontrolle des Breitbandinternetzes in Echtzeit unter Entbehrlichkeit einer VDS?