2914/J XXV. GP

Eingelangt am 24.10.2014
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend des Rechnungshofberichtes 2014/13 zum Attachéwesen

 

Im Rahmen des aktuellen Berichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2014/8 wird im Bezug auf das Attachéwesen im Jahr 2012 darauf hingewiesen, dass die Zielvorgaben und der genaue Einsatz nicht klar nachvollziehbar war. 

Insgesamt zehn Bundesministerien, darunter Ihres, hatten im Jahr 2012 zusätzlich zur Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel 54 Attachés an österreichische Vertretungen im Ausland entsandt. Die Personal- und Sachausgaben für die Attaché-Büros beliefen sich auf rd. 10,02 Mio. EUR und hatten sich seit 2009 um 17 % erhöht.

 

Die Auswahl der Standorte für Attachés mit bilateralen Aufgaben war teilweise nicht nachvollziehbar. In den meisten Bundesministerien lagen konkrete inhaltliche Zielvorgaben für den Einsatz der Attachés nicht vor bzw. waren pauschal formuliert und für eine Evaluierung nicht geeignet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wieso wurde bei der Entsendung von Attachés keine adäquate Vorbereitung und Qualifikation sichergestellt?

2.    Wird nach den Empfehlungen des RH mittlerweile (zum Zeitpunkt des Eintreffens der Anfrage) bei der Bemessung des Wohnkostenzuschusses für Attachés Rücksicht auf die tatsächliche Miethöhe genommen?

3.    Aus welchen Gründen wurden vor Entsendungen der Attachés nicht der Bedarf hinsichtlich des Einsatzstandortes, der Personalausstattung, und des Aufgabenbereiches eruiert sowie die genauen Zielvorgaben festgelegt?


4.    Warum wurde die Rechtslage hinsichtlich der Einhebung von Nutzungsentgelten für zugewiesene Dienstwohnungen oder bei Bezug von Wohnkostenzuschüssen nicht geklärt?