2931/J XXV. GP

Eingelangt am 24.10.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend die Aberkennung verliehener Ehrenzeichen der Republik Österreich

 

 

Mittels der Verleihung diverser Ehrenzeichen bekundet die Republik Österreich jenen Menschen im In- und Ausland Respekt, die im Interesse unseres Landes besondere Leistungen erbracht haben. Unter anderem verleiht die Republik Österreich das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Auf der Homepage des Bundespräsidenten ist zu lesen: „Der Bundespräsident verleiht dieses Ehrenzeichen über Antrag des jeweils nach den zu ehrenden Verdiensten zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung bzw. des Präsidenten des Nationalrates oder des Präsidenten des Bundesrates.“ Der ehemalige Innenminister Ernst Strasser bekam im Jahr 2003 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für die Verdienste um die Republik Österreich vom damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil verliehen. Nun wurde Ernst Strasser laut Medienberichten vom Obersten Gerichtshof wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt. Diese Verurteilung macht ihn aktuell zum bekanntesten Verurteilten, der gleichzeitig ein Ehrenträger der Republik Österreich ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

  1. Sind im Fall Ernst Strasser die Voraussetzungen zum Tragen eines Ehren-zeichens der Republik Österreich nach wie vor gewährleistet?
  2. Wird aufgrund der aktuellen Verurteilung das Ehrenzeichen der Republik Österreich aberkannt?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Gab es in den vergangenen Jahren ähnliche Fälle?
  5. Wenn ja, welche waren dies?
  6. Wie wurde in diesen Fällen entschieden bzw vorgegangen?