2932/J XXV. GP

Eingelangt am 27.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aufschlüsselung der Kosten der Rahmenplan-Projekte

 

In der unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/ausbauplan/downloads/rahmenplan_oebb_2014.pdf

öffentlich zugänglichen Darstellung des mehrjährigen Infrastruktur-Rahmenplans gemäß § 42 Abs 7 Bundesbahngesetz - derzeit aktuelle Version: Rahmenplan 2014-2019 - werden im wesentlich die geplanten Kosten für die jeweiligen Bauvorhaben je Jahr und Projekt aufgelistet, zuzüglich der bisherigen Ausgaben je Projekt und der Kosten, die „2020ff“ anfallen sollen.

 

Von Bedeutung ist über diese Grundinformationen hinaus eine detailliertere Aufschlüsselung sowohl der Baukosten als auch der Risikokosten. Neben einer Aufteilung der Baukosten in wesentliche Anteile wie Planungs-, Bau-, Erschließungs-, Sicherungskosten sollten auch die Risikokosten in Prozent vom Bauproduktionsvolumen (BPV) mit der jeweiligen Begründung für diese Prozentsätze vom BPV dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit offengelegt werden.

 

Auch weitere gemäß Bundesbahngesetz vorliegende Teile des Rahmenplans sind von Interesse für den Gesetzgeber und die Öffentlichkeit.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Für eine detailliertere Aufschlüsselung der geplanten Kosten der Vorhaben des Rahmenplans gemäß § 42 Bundesbahngesetz ist einerseits eine Aufteilung der Baukosten in wesentliche Anteile wie Planungs-, Bau-, Erschließungs-, Sicherungskosten und andererseits eine Angabe der Risikokosten in Prozent vom Bauproduktionsvolumen (BPV) mit der jeweiligen Begründung für die Prozentsätze vom BPV nötig.

Wie lauten die entsprechend aufgeschlüsselten Angaben für die Bauvorhaben gemäß Rahmenplan 2014-2019?


Um zumindest keine unnötige Mehrarbeit zu verursachen, geben Sie bitte für kleinere Bauvorhaben unter 50 Millionen EUR Bauproduktionsvolumen (BPV) lediglich Bau- und Risikokosten in Prozent des BPV pro Land an, bei Bauvorhaben größer 50 MEUR bitten wir um eine detaillierte Aufschlüsselung je Vorhaben.

 

2)    Werden Sie sicherstellen, dass die jeweiligen Bezug habenden Werte mit dem jeweils neuen Rahmenplan in Hinkunft – also beginnend mit dem nächsten Rahmenplan 2015-2020 – automatisch bekannt gegeben werden? Wenn nein, warum nicht?

 

3)    Es existieren unter anderem im Hinblick auf die mit den einzelnen Infrastrukturvorhaben verbundenen Haushalts-Vorbelastungen Rahmenplan-Darstellungen, die weit über das Jahr 2020 hinaus detaillierte Informationen je Projekt enthalten. Werden Sie diese Informationen a) zum aktuellen Rahmenplan 2014-19 sowie b) zu künftigen Rahmenplänen dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit offenlegen? Wenn nein warum nicht?

 

4)    In § 42 Abs 7 Bundesbahngesetz ist u.a. normiert: „Der Rahmenplan hat alle für das Unternehmen entscheidungsrelevanten Informationen, soweit zweckmäßig und zutreffend, zu enthalten, insbesondere eine genaue Beschreibung der Projekte, Kapazitätsanalysen und Prognosen über die erwarteten Verkehrszuwächse, ferner einen Zeitplan mit projektsbezogenen Planungs- und Baufortschritten sowie eine aktuelle Kostenschätzung, eine Kosten-Nutzen-Analyse, ein Betriebsprogramm sowie eine Darstellung der mit den Vorhaben erzielbaren Qualität der Schieneninfrastruktur.“ Der Rahmenplan besteht somit aus wesentlich mehr Informationen als die derzeit vom BMVIT offengelegte „Aggregierte Darstellung der Investitionen nach Bundesländern“. Werden Sie die erwähnten weiteren Rahmenplaninhalte bzw. -bestandteile dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit offenlegen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein warum nicht?