2933/J XXV. GP

Eingelangt am 27.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schwarzgeld in Österreich und der Schweiz

BEGRÜNDUNG

 

Im April 2012 wurde ein Abkommen zur Besteuerung der von ÖsterreicherInnen bei Schweizer Banken gehaltenen Schwarzgeldkonten unterzeichnet. Die damalige Finanzministerin Maria Fekter kündigte an, dass dieses Abkommen im Jahr 2013 einmalig eine Milliarde Euro ins Budget spülen werde. Die Einnahmen blieben deutlich unter den Erwartungen: insgesamt brachten sie bis August 2014 738,3 Millionen Euro ein. Die Nachversteuerung eröffnete Steuerflüchtlingen die Möglichkeit in die Legalität zurückzukehren.

Allerdings haben laut einem Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ (Schwarzgeld: Fiskus fahndet nach Milliarden, 25.9.2014) unzählige Personen im Zeitraum zwischen April 2012 und Anfang 2013 ihr Vermögen von Schweizer Konten wieder abgezogen – rechtlich wurde dieses Schlupfloch offen gelassen. Diese Personengruppe wird von Steuerfahndern „Abschleicher“ genannt. 2012 ging das Finanzministerium davon aus, dass 20 Milliarden Euro Schwarzgeld auf Schweizer Konten liegen. Durch das Abkommen wurden ca. 10 Milliarden Euro erfasst. Laut „Der Standard“ dürfte der Fehlbetrag folglich ca. 10 Milliarden Euro betragen.

Dem Finanzministerium liegen zwar keine Namen der „Abschleicher“ vor, aber Informationen über die Zahl und die Länder, in die das Vermögen transferiert wurde. Laut „Der Standard“ haben unzählige „Abschleicher“ ihr Vermögen zurück nach Österreich gebracht, da Österreich nur das Bankgeheimnis bei Nicht-ÖsterreicherInnen bricht, jedoch bei ÖsterreicherInnen Schwarzgeldkonten geschützt bleiben. Für österreichische StaatsbürgerInnen gilt das Bankgeheimnis und damit dürfen Kontoöffnungen nur bei konkretem Verdacht auf Hinterziehung oder auf eine Straftat stattfinden. Mithilfe einer Gruppenanfrage an die Schweiz könnte Österreich allerdings erfahren, welche österreichischen StaatsbürgerInnen ihr Geld im Jahr 2012 zurück nach Österreich gebracht haben.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    War dem Finanzministerium im Jahr 2012 die Problematik bekannt, dass man durch Zurückverschieben der Vermögen von der Schweiz nach Österreich den Finanzbehörden entgehen kann?

2)    Seit wann ist dem Finanzministerium bekannt, dass es sogenannte „Abschleicher“ von der Schweiz nach Österreich gibt?

3)    Warum hat der/die FinanzministerIn dem Nationalrat keinen Gesetzesentwurf zugeleitet, wonach das Zurückverschieben von Schwarzgeld von der Schweiz nach verhindert wurde?

4)    Wie hoch schätzt das Finanzministerium die Vermögenswerte, die von „Abschleichern“ von der Schweiz nach Österreich im Jahr 2012 transferiert wurden?

5)    Wie viele „Abschleicher“ gab es durch das Steuerabkommen mit der Schweiz im Jahr 2012?

6)    In welche Länder wurde das Vermögen der „Abschleicher“ im Jahr 2012 verschoben?

7)    In welche Länder transferierten wie viele „Abschleicher“ ihr Vermögen im Jahr 2012?

8)    Liegen dem Finanzministerium Informationen über die Höhe der Vermögen von „Abschleichern“ vor?

9)    Wenn, ja: Wie hoch waren die Vermögen der „Abschleicher“ (bitte um getrennte Aufstellung nach Ländern und Anzahl der Abschleicher)?

10) Warum haben Sie noch keine Gruppenanfrage an die Schweiz gestellt, um zu erfahren, welche österreichischen StaatsbürgerInnen im Jahr 2012 ihr Vermögen von der Schweiz nach Österreich, transferiert haben?

11) Werden Sie eine Gruppenanfrage an die Schweiz stellen, um zu erfahren, welche österreichischen StaatsbürgerInnen im Jahr 2012 ihr Vermögen von der Schweiz nach Österreich, transferiert haben?

12) Wenn ja: Wann?


13) Haben Sie vor, das Bankgeheimnis vor dem Hintergrund der OECD-Empfehlungen bezüglich Steuerbetrugsbekämpfung abzuschaffen?

14) Wenn nein, warum nicht?