2947/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Strache, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Straßenschlacht auf der Ottakringer Straße in Wien

 

 

Wie in den Medien berichtet, kam es am Abend des 14. Oktober zu einer brutalen Straßenschlacht  in der Wiener Ottakringer Straße.

Aufgrund des Abbruchs eines Fußballspiels in Belgrad warfen etwa 50 Albaner Flaschen gegen ein serbisches Kaffeehaus in Wien.

Es sollen dabei auch pyrotechnische Sätze gezündet worden sein.

Ungefähr eine Stunde später sollen sich mindestens 200 Serben ebenfalls im Nahbereich der Ottakringer Straße gesammelt haben und versucht haben die inzwischen errichteten Polizeisperren zu durchbrechen.

Um die drohenden Zusammenstöße zu vermeiden, waren Kräfte der WEGA und der Diensthundeabteilung, die gesamte Bereitschaftseinheit sowie Streifenpolizisten aus allen Wiener Gemeindebezirken im Einsatz.  (Quelle:http://www.krone.at/Fussball/Strassenschlachten_in_Wien_nach_Skandal_in_Belgrad-Fahne_als_Ausloeser-Story-423202)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.            Wie viele Beamte waren beim oben genannten Vorfall im Einsatz?

2.            Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieses Einsatzes?

3.            Gab es im Zuge dieses Einsatzes verletzte Beamte?

4.            Wenn ja, wie viele?

5.            Gab es im Zuge dieses Einsatzes andere verletzte Personen?

6.            Wenn ja, wie viele?

7.            Wurden im Zuge dieses Einsatzes Personen angehalten bzw. festgenommen?

8.            Wenn ja, wie viele?

9.            Wie viele Personen wurden angezeigt?

10.         Wie viele Personen wurden verhaftet bzw. befinden sich nach wie vor in Haft?

11.         Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die involvierten Personen nicht österreichischer Staatsbürgerschaft? (Bitte um Auflistung nach Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft)

12.         Welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?