2948/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte"

 

Ziel des Regierungsübereinkommens 2013-2018 ist es unter anderem, den Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu stärken; deshalb soll im Sommer 2015 ein Nationaler Aktionsplan "Menschenrechte" beschlossen werden, der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt. In diesem Zusammenhang fand am 9. Mai 2014 in der Volksanwaltschaft ein NGO-Forum zur Information der Zivilgesellschaft über den Prozess der Erstellung des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" statt, wobei man sich mit konkreten Beiträgen und Empfehlungen beteiligen konnte. Die Volksanwaltschaft lädt weiters dazu ein, ihr bis Ende Oktober konkreten Beiträge und Empfehlungen hinsichtlich des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" zukommen zu lassen.

 Unter den bereits eingelangten Beiträgen und Empfehlungen finden sich auch Ideen und Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderungen.

Der Begriff der "Menschenwürde" findet sich so nicht in der österreichischen Verfassung. Er ist aber von wesentlichem Einfluss insbesondere auch im Hinblick auf konkrete gesetzliche Umsetzungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffend.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wird es im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" eine Strategie zur De-Institutionalisierung auf Grundlage des Menschenrechtsmodells von Behinderungen geben?

2.    Wird es hier zu einer gemeinsamen Position des Bundes, der Bundesländer und der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen kommen, um die De-Institutionalisierung als schrittweisen Prozess zu ermöglichen?

3.    Wird dem Prozess der De-Institutionalisierung eine Ist-Erhebung vorausgehen (in der beispielsweise eruiert wird, wie viele Menschen derzeit in Heimen und großen Wohngemeinschaften leben)

4.    Welche menschenrechtlichen Standards sollen mit der De-Institutionalisierung erreicht werden

5.    Wird es im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" einen Stufenplan zum Abbau der Heime und nicht konventionskonformen großen Wohngruppen geben?

6.    Wird es eine Vereinbarung gem. Art 15a B-VG geben, die einen Finanzierungsplan vorsieht?

a.    Wenn ja, wird dieser verbindlich in die Finanzausgleichsverhandlungen eingebracht werden?

7.    Sind im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" Verbesserungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes geplant?

a.    Wenn ja, welche Verbesserungen sind geplant?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" eine Vereinheitlichung des Antidiskriminierungsrechts in Österreich auf Bundes- und Länderebene sowie der Anti-Diskriminierungsgesetze der Bundesländer geplant?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" eine Evaluierung der Umsetzung der Etappenpläne des Bundes auch im Hinblick darauf, welche Maßnahmen zur Umsetzung noch notwendig sind, vorgesehen?

10. Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" die Schaffung einheitlicher Standards der Barrierefreiheit in allen Landesvorschriften, die den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, vorgesehen?

11. Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" die Novellierung bundesgesetzlicher Bestimmungen geplant, um Barrierefreiheit klar vorzuschreiben?

12. Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" vorgesehen, Vereinbarungen gem. Art 15a B-Vg zu schaffen, die Etappenpläne der Bundesländer zur Schaffung von Barrierefreiheit in einem konventionskonformen Zeitraum beinhalten?


 

13. Ist im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" die Überarbeitung der bundesgesetzlichen Bestimmungen in den Schulgesetzen zur Umsetzung von Inklusion vorgesehen?

14. Wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Menschenrechte" die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung die persönliche Assistenz betreffend umgesetzt werden?