2949/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Transparenz und Information im Bezug auf die Verträge des Schubhaftzentrums Vordernberg

 

Bereits vor etwa einem Jahr, im Rahmen des 11. Rechtsschutztags des Innenministeriums, wies Bundespräsident Heinz Fischer in seinen Grußworten, die der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamovich, an seiner Stelle verlas, darauf hin, dass er sich im Zusammenhang mit der Kritik rund um die Aufgabentrennung im Schubhaftzentrum Vordernberg Transparenz durch die Information der Bevölkerung wünsche.

Diese Information, der es bedürfte, um Klarheit rund um den (vertrags-) rechtlichen Vordernberg-Komplex zu bekommen, wurde allerdings bisher nur stückchenweise und aufgrund zahlreicher Nachfragen gewährt. Nach wie vor ist die Abgrenzung der Aufgaben schwierig: welche Aufgaben die Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens G4S übernehmen und welche Aufgaben hoheitlich zu besorgen sind bzw besorgt werden, ist nicht klar; dies ist vor allem im Hinblick auf die Forderung nach adäquatem Grundrechtsschutzes bedenklich.

Im Protokoll der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vordernberg vom 22. Juli 2014 (einsehbar unter folgendem Link: http://www.vordernberg.steiermark.at/system/web/sitzungsprotokoll.aspx?bezirkonr=0&typid=2014&menuonr=218755779) findet sich erstmals ein Betriebskonzept zum Schubhaftzentrum Vordernberg. Es handelt sich hierbei um einen Vertragsbestandteil. Das im Protokoll sichtbare Dokument zeigt offensichtlich, dass "Überwachung und Aufsicht" von Schubhäftlingen sowie "Schutz von Kolleg_innen und Insass_innen vor Übergriffen" tatsächlich zu den Aufgaben des privaten Sicherheitsunternehmens G4S gehört.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    In den Angebotsbestimmungen der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Vergabe von Unterbringungs- und Bewachungsleistungen durch die Gemeinde Vordernberg finden sich unter Punkt XI. Bewertungskriterien, Unterpunkt 3. Zuschlagskriterium 2: Qualität lit. b Leistungsvorgaben, wobei insbesondere das detaillierte Betriebs- und Organisationskonzept zu beschreiben ist. Die Angebote und damit auch die Betriebskonzepte mussten dem BMI vorgelegt werden; die Betriebskonzepte mussten anschließend von den Vertretern des BMI in der Zuschlagskommission freigegeben werden.

a.    Hat die Gemeinde Vordernberg zur Erfüllung dieses Vertragspunktes das Betriebskonzept der G4S Secure Solutions AG dem BMI laut Ausschreibungsunterlagen vorgelegt?

b.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieses Betriebskonzeptes.

c.    Wenn nein: welches Konzept wurde von der Gemeinde Vordernberg ansonsten vorgelegt, um die Leistungserbringung plausibel darzustellen? Bitte um Übermittlung dieses Konzeptes.

2.    Da das Betriebskonzept im Rahmen des Vergabeverfahrens vom Auftragnehmer ausgearbeitet werden musste und dem BMI zur Überprüfung übermittelt wurde:

a.    Welche Punkte aus dem im Erstangebot übermittelten Betriebskonzept wurden vom BMI beanstandet?

b.    Inwiefern wurden diese Punkte in der Folge geändert?

c.    Inwiefern unterscheidet sich das im Erstangebot übermittelte Betriebskonzept von dem, das dem letztgültigen Angebot zugrunde lag?

3.    Im "Vertrag über die Vergabe von Dienstleistungen" (GZ.: BMI-OA1320/0077-II/10/2012, Vertrag zwischen der Gemeinde Vordernberg und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres) ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer ein Ablaufkonzept zu erstellen hat, in dem dargelegt wird, wie die Erbringung der Dienstleistungen zum Betrieb des Schubhaftzentrums sichergestellt werden. Von "Aufsichtsdienst" oder "Überwachung und Aufsicht" ist nicht die Rede.

a.    Gab es Vorgaben seitens des BMI, diese Positionen zu schaffen?

b.    Wenn ja, gab es genaue Vorgaben, welche Aufgaben diese Mitarbeiter übernehmen zu erfüllen haben? Bitte um Übermittlung dieser Vorgaben zur Schaffung dieser Positionen.

c.    Wenn nein, wieso fand die Schaffung dieser Positionen und der im Betriebskonzept dargestellten Aufgaben Zustimmung beim BMI?

4.    Gab es im Vergabeverfahren schriftliche Nachfragen, die die ausschreibende Stelle an das BMI weitergeleitet hat, welche darauf eingehen, welche genauen Aufgaben in der Position "Insassenaufsicht" zu erfüllen sind?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung der Antworten des BMI auf diese schriftlichen Nachfragen.


 

5.    Aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vordernberg vom 22. Juli 2014 (Seite 7) geht hervor, dass in der "Stellenbeschreibung: Aufsichtsdienst Schubhaftzentrum" im Betriebskonzept unter dem Punkt "2. Rechte" ursprünglich etwas anderes (nunmehr: Bei Verstößen gegen die Hausordnung des Anhaltezentrums sind die MitarbeiterInnen des BMI heranzuziehen) angeführt war - wie lautete der ursprüngliche Text?

6.    Wird das BMI eine interne Untersuchung zur Planung und Auslagerung der Dienstleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg einleiten?

7.    War Matthias Wechner, der damalige stellvertretende Kabinettsleiter unter Innenminister Günther Platter (nunmehr Vorstand von G4S Secure Solutions AG), in die Projektplanung des Schubhaftzentrums Leoben eingebunden?

a.    Hat Matthias Wechner an Besprechungen zur Planung des Schubhaftzentrums Leoben mitgewirkt?

b.    Bitte um Übermittlung der Besprechungsprotokolle zu den Planungsbesprechungen im BMI sowie mit den Gemeinden Leoben und Vordernberg zum Schubhaftzentrum Leoben bzw. später Vordernberg ab dem Jahr 2007.

8.    In der Ausschreibung für die Dienstleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg sind mehrere Eignungskriterien zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieter enthalten, die sich ausschließlich auf den Bereich Sicherheitsdienstleistung beziehen. Hat die Gemeinde Vordernberg diese Eignungskriterien selbst erstellt oder gab es hierzu Vorgaben aus dem BMI?

a.    Wenn es diesbezüglich Vorgaben aus dem BMI gab, bitte um Übermittlung dieser.

b.    Wenn es diesbezüglich Vorgaben aus dem BMI gab: empfahl das BMI die Eignungskriterien bzw schrieb das BMI die Eignungskriterien nach der Vorlage eines Handbuches eines Interessenverbandes der Gemeinde Vordernberg, der Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH oder anderen Personen, die  mit der Erstellung der Ausschreibung befasst waren, vor?

9.    Ist dem BMI bekannt, ob der jetzige Justizminister Brandstetter, der zum Zeitpunkt der Ausschreibungserstellung in jener Anwaltskanzlei tätig war, die das Vergabeverfahren betreut hat, am Vergabeverfahren mitgewirkt hat?

10. In der Ausschreibung wurde das Mindestniveau der zu erbringenden Leistung festgelegt. Für die Übererfüllung dieses Mindestniveaus wurden im Rahmen der Bewertung zusätzliche Punkte vergeben.

a.    Hat die Gemeinde Vordernberg das Mindestniveau und die Möglichkeit der Übererfüllung selbst festgelegt oder gab es hierzu Vorgaben aus dem BMI?

b.    Wenn es diesbezüglich Vorgaben aus dem BMI gab, bitte um Übermittlung dieser.


 

11. In der Anfragebeantwortung 72/AB vom 20.01.2014 zu 35/J (XXV.GP) führte das BMI aus: Vom Bundesministerium für Inneres wurde erhoben, welche Kosten entstehen würden, wenn die in der Ausschreibung spezifizierten Leistungen selbst erbracht werden würden. Der erhobene Gesamtbetrag wurde als Obergrenze angenommen und wurde diese vom Auftraggeber im Zuge der Angebotslegung unterschritten.“ Die in der Ausschreibung spezifizierten Leistungen waren laut Angabe des BMI Basis für die Kalkulation der Budgetobergrenze.

a.    Wurden die in der Ausschreibung spezifizierten Leistungen im Rahmen der Verhandlungen reduziert, um den Angebotspreis zu reduzieren?

b.    Wenn ja, bitte um detaillierte Aufschlüsselung, welche Leistungen im Rahmen der Verhandlungen verändert wurden.