2950/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Abläufe im Schubhaftzentrum Vordernberg

 

Bisweilen ist der Ausbruch eines Schubhäftlings aus dem Schubhaftzentrum Vordernberg am 12. Oktober noch Gegenstand von Ermittlungen. Erst im August war ein anderer Schubhäftling geflüchtet, er wurde wenige Tage später in Wien gefasst.

 Bereits mehrere Male hat die Volksanwaltschaft betont, dass bei der Abgrenzungen zwischen den Einsatzbereichen der Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes insbesondere im Bereich der Menschenrechte Bedenken bestehen. Vor allem die personelle Aufteilung zwischen Polizei und Privaten im Schubhaftzentrum Vordernberg erscheint Volksanwalt Günther Kräuter unproportional (vgl diePresse vom 06.11.2013). Bedenken hat Kräuter hinsichtlich dessen, was Private nicht tun dürfen und wie dies mit den geplanten Personalressourcen in Einklang zu bringen ist; es geht es vor allem um die Ausübung von Gewalt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Schubhäftlinge befinden sich momentan im Schubhaftzentrum Vordernberg (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

2.    Wie viele Exekutivorgane befinden sich momentan im Schubhaftzentrum Vordernberg (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

3.    Wie viele Mitarbeiter_innen der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) befinden sich momentan im Schubhaftzentrum Vordernberg (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

4.    Wie stellt sich momentan im Schubhaftzentrum Vordernberg das personelle Verhältnis von Exekutivorganen zu Schubhäftlingen dar (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

5.    Wie stellt sich momentan im Schubhaftzentrum Vordernberg das personelle Verhältnis von Mitarbeiter_innen der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) zu Schubhäftlingen dar (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

6.    Inwiefern variiert diese Verhältnis tags und nachts (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte beide Zahlen angeben)?

7.    Welche konkreten Aufgaben erfüllen die Mitarbeiter der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) im Schubhaftzentrum Vordernberg?

8.    Wie viele Polizisten waren zum Zeitpunkt der letzten Flucht eines Schubhäftlings am 12. Oktober 2014 im Schubhaftzentrum Vordernberg vor Ort?

9.    Wie viele Mitarbeiter_innen der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) waren zum Zeitpunkt der letzten Flucht eines Schubhäftlings am 12. Oktober 2014 im Schubhaftzentrum Vordernberg vor Ort?

10. Mit welchen genauen Aufgaben waren die Mitarbeiter_innen der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) zu diesem Zeitpunkt betraut?

11. Wird es zu einer Änderung der technischen und personellen Vorkehrungen kommen, um weitere Fluchtversuche zu verhindern?

12. Wenn ja, in welchem Ausmaß wird es zur Änderung technischer Vorkehrungen kommen?

13. Wenn ja, inwiefern wird die personelle Situation im Hinblick auf die Anwesenheit von Exekutivbeamten verändert werden?

14. Wenn ja, inwiefern wird die personelle Situation im Hinblick auf die Anwesenheit von Mitarbeiter_innen der G4S Secure Solutions AG (inklusive Mitarbeiter_innen der von der G4S Secure Solutions AG in diesem Zusammenhang beschäftigten Subunternehmer) verändert werden?

15. Wenn nein, wie wird man in Zukunft ansonsten versuchen, Fluchtversuchen vorzubeugen?