2951/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerentgang durch die Abzugsfähigkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen gem. § 4a Abs. 3 bis 6 EStG sowie durch die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgemeinschaften gem. §18 Abs 1 Z 5 EStG

 

In Österreich können Zuwendungen an bestimmte Organisationen (siehe Liste: http://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp) von der Steuer abgesetzt werden. Abzugsfähig sind alle Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (zum Beispiel Universitäten), Museen sowie die 4.000 Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich. Seit dem Jahr 2009 sind auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, abzugsfähig, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Mit 1. Jänner 2012 wurde die Möglichkeit der Spendenbegünstigung zusätzlich ausgeweitet: Auf Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren sowie Landesfeuerwehrverbände. Ebenso können die verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften abgesetzt werden. Aktuelle Zahlen über den Steuerentgang sind nicht bekannt.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften wurde im Jahr 2004 auf 100 Euro (davor waren etwa € 70 steuerlich absetzbar) und im Jahr 2009 auf € 200 erhöht. Ein weiterer Sprung erfolgte im Jahr 2011; seitdem können € 400 Kirchenbeitrag pro Jahr abgesetzt werden. Schon die Grenze der € 200 hat zu einem Steuerentgang von € 120 Millionen pro Jahr geführt. Wie viel der jetzt gültige Steuerfreibetrag von € 400 kostet, ist nicht bekannt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen gem. § 4a Abs. 3 bis 6 EStG im letzten Jahr zu beziffern?
Bitte um Auschlüsselung nach den jeweiligen Spendenempfängern. Wenn keine Aufschlüsselung möglich ist, dann bitte um Begründung hierfür.

2.    Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen gem. § 4a Abs. 3 bis 6 EStG in den letzten 5 Jahren zu beziffern?
Bitte um Auschlüsselung nach den jeweiligen Spendenempfängern. Wenn keine Aufschlüsselung möglich ist, dann bitte um Begründung hierfür.

3.    Wie hoch ist der geschätzte Gesamtsteuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen gem. § 4a Abs. 3 bis 6 EStG im Jahr 2014?

4.    Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften gemäß §18 Abs 1 Z 5 EStG im letzten Jahr zu beziffern? Bitte um Aufschlüsselung nach den jeweiligen Religionsgesellschaften.

5.    Wie hoch ist der Steuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften gem. §18 Abs 1 Z 5 EStG in den letzten 10 Jahren zu beziffern? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und den jeweiligen Religionsgesellschaften.

6.    Wie hoch ist der geschätzte Gesamtsteuerentgang aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften gem. §18 Abs 1 Z 5 EStG im Jahr 2014?