2953/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verträge Schubhaftzentrum Vordernberg

Auch die Volksanwaltschaft hegt Bedenken bezüglich der Verträge, die das Schubhaftzentrum Vordernberg betreffen - Verträge, die nicht ganz klare Abgrenzungen zwischen den Einsatzbereichen der Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes schaffen, was menschenrechtlich äußerst bedenklich ist und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Vertragskonstruktion zwischen dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg in Frage stellt. Ob diese rechtliche Grauzone überarbeitet werden soll bzw wird ist Gegenstand dieser Anfrage.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Plant das Innenministerium eine Änderung des "Vertrages über die Vergabe von Dienstleistungen" (GZ.: BMI-OA1320/0077-II/10/2012, Vertrag zwischen der Gemeinde Vordernberg und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres)?

2.    Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

3.    Wenn ja, wird es zu einer klaren Abgrenzung zwischen den Einsatzbereichen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen kommen?

4.    Wenn nein, wie wird ansonsten adäquater Rechtsschutz garantiert?

5.    Wenn nein, wie wird ansonsten auf die vor allem auch von der Volksanwaltschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit seitens des Innenministeriums reagiert?

6.    Wie genau stellt sich der Umfang der Aufsichts- und Kontrollrechte sowie der Durchgriffsrechte des BMI (LPD Stmk) betreffend die Leistungserbringung durch die Gemeinde Vordernberg nach dem aktuellen Vertrag ("Vertrages über die Vergabe von Dienstleistungen" (GZ.: BMI-OA1320/0077-II/10/2012, Vertrag zwischen der Gemeinde Vordernberg und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres)) dar?