2954/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres



betreffend Wiener Familienschubhaft Zinnergasse

 

Seit Monaten lässt sich die Geschichte der tschetschenischen Familie D. medial verfolgen: Vor einigen Tagen wurde die sieben Personen in die reguläre Grundversorgung übernommen, nachdem sie zuvor neun Monate im gelinderen Mittel der Schubhaft in der Zinnergasse 29a in Wien verbracht hatten. Offenbar mangels anderem Quartier ist Familie D. aber nach wie vor in der Zinnergasse und nicht in der Betreuungsstelle Mitte (Nussdorferstraße 23) untergebracht - wobei die Zinnergasse grundsätzlich nur zur Abwicklung von Schubhaft, nicht auch für die Grundversorgung gedacht ist.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Kam es in der Zeit, die die Familie D. in der Familienschubhaft in der Zinnergasse verbrachte, zu einem oder mehreren Abschiebeversuchen?

2.    Wenn ja, zu wie vielen Abschiebeversuchen kam es und woran scheiterten sie?

3.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    War Familie D. in den Monaten, die sie in der Familienschubhaft in der Zinnergasse verbrachte, krankenversichert?

5.    Ist Famile D. seitdem sie in die Grundversorgung übernommen wurde krankenversichert?


 

6.    Erhielt Familie D. in den Monaten, die sie in der Familienschubhaft in der Zinnergasse verbrachte, Taschengeld?

7.    Erhält Familie D. seitdem sie in die Grundversorgung übernommen wurde Taschengeld?

8.    Wie viele Asylwerber befinden sich in der Betreuungsstelle Mitte (sollten die Zahlen zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte um Bekanntgabe beider Zahlen)?

9.    Für wie viele Personen ist die Betreuungsstelle Mitte zugelassen?

10. Wieso ist Familie D. nach wie vor in der Wiener Zinnergasse untergebracht, obwohl sie vor einigen Tagen in die Grundversorgung übernommen wurde?

11. Ist geplant, Familie D. anderweitig unterzubringen?

12. Wenn ja, wo?