2955/J XXV. GP

Eingelangt am 30.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Fachliteratur am Bundesverwaltungsgericht

 

Seit 1.1.2014 ist es möglich, Entscheidungen österreichischer Verwaltungsbehörden gerichtlich zu bekämpfen und von weisungsfreien, unabhängigen Richter_innen überprüfen zu lassen. Die im Mai 2012 im Nationalrat einstimmig beschlossene Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit legte fest, dass am 1. Jänner 2014 elf Verwaltungsgerichte (Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht sowie in jedem Bundesland ein Verwaltungsgericht) ihre gerichtliche Arbeit aufnehmen. Mit 450 Mitarbeiter_innen bildet das Bundesverwaltungsgericht das größte Verwaltungsgericht Österreichs; mit den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, Fremden- und Asylwesen sowie Persönliche Rechte hat es ein vielfältiges Aufgabenspektrum.

Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien. Dazu kommen noch Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Es besteht aus dem Präsidenten (Mag. Harald Perl), dem Vizepräsidenten (Mag. Michael Sachs), den sonstigen Mitgliedern, das sind derzeit 167 Richter_innen (exklusive Präsident und Vizepräsident) und rund 280 nichtrichterlichen Mitarbeiter_innen.

Neben der Evidenzstelle, die alle Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in übersichtlicher Art und Weise zu dokumentieren hat, gibt es eine Controllingstelle. Diese ist - neben dem Controllingausschuss - zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Die Controllingstelle untersucht die Auslastung und Effizienz, das Erscheinungsbild und die Funktionstüchtigkeit des inneren Betriebs sowie dessen aufbau- und ablauforganisatorische Gegebenheiten, stellt Abweichungen vom Sollstand fest und analysiert ihre Ursachen. Geleitet wird die Controllingstelle von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenats bestellt wird.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer ist für die Entscheidung zuständig, welche literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) für alle Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts beschafft werden?

2.    Wer ist für die Entscheidung zuständig, welche literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) für alle Richter_innen des Bundesverwaltungsgerichts beschafft werden?

3.    Nach welchen Kriterien werden diese literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) ausgewählt?

4.    Wer ist für die Entscheidung zuständig, welche Einzelwünsche von Mitarbeitern des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich literarischer Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) zu berücksichtigen sind?

5.    Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidung getroffen?

6.    Welche literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) wurden bzw werden für alle Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts beschafft (bitte um Auflistung nach Autor/Titel)?

7.    Welche literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) wurden bzw werden für alle Richter_innen des Bundesverwaltungsgerichts beschafft (bitte um Auflistung nach Autor/Titel)?

8.    Welche literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) wurden bzw werden für einzelne Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts beschafft (bitte um Auflistung nach Autor/Titel)?

9.    Welche Kosten wurden durch die Anschaffung literarischer Arbeitsmaterialien (Fachliteratur), welche alle Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts erhalten haben, bisher verursacht?

10. Welche Kosten wurden durch die Anschaffung literarischer Arbeitsmaterialien (Fachliteratur), welche alle Richter_innen des Bundesverwaltungsgerichts erhalten haben, bisher verursacht?

11. Welche Kosten wurden durch die Anschaffung literarischer Arbeitsmaterialien (Fachliteratur), welche einzelne Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts erhalten haben, bisher verursacht?

12. Welche Summe steht konkret pro Jahr für die Ausstattung der Mitarbeiter_innen des Bundesverwaltungsgerichts mit literarischen Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) zur Verfügung?

13. Inwieweit wurde diese Summe in diesem Jahr bereits aufgebraucht?

14. Inwiefern wird bei der Anschaffung literarischer Arbeitsmaterialien (Fachliteratur) von der Controllingstelle auf die zweckmäßige, wirtschaftliche, sparsame und effiziente Besorgung der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts geachtet?