2969/J XXV. GP

Eingelangt am 04.11.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Befreiung von Schülern vom Unterricht

 

Regelmäßig wird die Frage der Befreiung von Schulkindern vom Sport und hier vor allem vom Schwimmunterricht kontrovers diskutiert. Besonders bei muslimischen Schulkindern kommt es laut diverser Medienberichten zufolge immer öfters zu Unstimmigkeiten bezüglich der Teilnahme am Sportunterricht. Bedauerlicherweise sind nicht nur Sport- und Schwimmunterricht betroffen, sondern wie ein aktueller Fall zeigt,  dürfte es auch bei anderen Unterrichtsfächern zu Problemen gekommen sein. Manche Eltern und Schüler sollen in einer islamischen Schule in Wien-Floridsdorf wegen ihrer Auslegung des Islam den Musikunterricht ablehnen. Ein Lehrer informierte den Stadtschulrat, daraufhin wurde er von der Schule gekündigt. Seitdem tobt ein Konflikt darüber, wer den Unterricht an heimischen Schulen bestimmt: Lehrplan oder religiöse Auffassungen?

Sport wird in der Gesellschaft meist als sinnvolle Freizeitbeschäftigung gesehen, aber dieser erfüllt auch noch weitere wichtige Aufgaben. Gerade im Bereich Schule und Bildung ist der Sportunterricht ein wichtiger Bestandteil um die sprachliche und soziale Integration von Schülern mit Migrationshintergrund voranzutreiben bzw. auszubauen. Daher ist es aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sicherzustellen, dass Schüler mit Migrationshintergrund genauso am Sportunterreich teilnehmen, wie es alle anderen Schüler tun. Aufgrund von religiösen Motiven darf es zu keinem fernbleiben vom Unterricht kommen.  

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Inwieweit ist eine  Befreiung vom Unterricht aufgrund religiöser Motive möglich?

2.     An wen  sind Befreiungsanträge vom Unterricht aufgrund religiöser Motive zu richten und wer entscheidet darüber?

3.     Welche Möglichkeiten gibt es für  Schüler, die aufgrund ihres Glaubens nicht bzw. nur teilweise am Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht teilnehmen wollen?

4.     Ist es vorgesehen, dass für Schüler die aufgrund ihres Glaubens nicht am allgemeinen Sport- und/oder Schwimmunterricht teilnehmen wollen bzw. dürfen, ein gesonderter Sport- und/oder Schwimmunterricht  angeboten wird?

5.     Wenn ja, mit welchen Bedingungen ist ein gesonderter Sport- und/oder Schwimmunterricht verbunden?

6.     Wenn ja, in welchen Schulen wird dieser angeboten?

7.     Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten entstehen pro Schuljahr dadurch?

8.     Wie viele Schüler muslimischen Glaubens haben jeweils in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr einen Antrag auf Befreiung vom Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht aus religiösen Gründen gestellt (Auflistung nach Bundesland)?

9.     Aufgrund welcher religiöser Gründe wurden in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr ein Antrag auf Befreiung vom Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht gestellt (Auflistung nach Bundesland)?

10.  Wie viele Schüler muslimischen Glaubens haben jeweils in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und im laufenden Schuljahr einen Antrag auf Befreiung von einer Klassenreise (Sportwoche, Schullandwoche, etc.) aus religiösen Gründen gestellt (Auflistung nach Bundesland)?  

11.  Gab es in den letzten drei Jahren Beschwerden an das Bundesministerium für Bildung und Frauen  von Personen (Schüler, Eltern, Lehrer etc.) bzw. Organisationen (z.B. Islamische Glaubensgemeinschaft), welche die Teilnahme am Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht von Schüler mit muslimischem Glauben betrifft?

12.  Wenn ja, welche?

13.  Wie wird die Entwicklung der Befreiungsfälle mit religiöser Begründung an Österreichs Schulen beurteilt und welche Konsequenzen werden ggf. daraus gezogen?

14.  Welche Empfehlungen zum Umgang mit dem Thema „Befreiung muslimischer Kinder/ Jugendlicher“ vom Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht gibt es für die Schulen vom Bundesministerium für Bildung und Frauen?

15.  Manche Eltern und Schüler sollen in einer islamischen Schule in Wien-Floridsdorf wegen ihrer Auslegung des Islam den Musikunterricht ablehnen. Die Austrian International School hat Öffentlichkeitsrecht. Das heißt, die Lehrer werden vom Staat bezahlt. Die Schule darf sich jedoch aussuchen, wer unterrichtet. Wie wird nun Ihr Ministerium mit der besagten Schule verfahren?

16.  Ist es angedacht, der besagten Schule das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen? Schließlich wurde ein Lehrer aufgrund seiner Kritik von der Schule gekündigt.

17.  Welche sogenannten Islamschulen sind dem Bundesministerium für Bildung und Frauen bekannt, die eine fragwürdige Haltung zum Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht  haben?

18.  Wie verhält sich das Bundesministerium für Bildung und Frauen im Umgang mit Schulen, welche eine fragwürdige Haltung zum Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht  haben?

19.  Ist es angedacht, Islamschulen aufgrund ihrer teils fragwürdigen Haltung zum Sport-, Musik- und/oder Schwimmunterricht  das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen?

20.  Wenn ja, um welche Schulen handelt es sich?