2976/J XXV. GP

Eingelangt am 04.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend mobbende Schulinspektorin Ronniger kostet Republik bis zu 1 Mio. Euro

 

Für Verwunderung sorgte die Sendung „Bürgeranwalt“ vom 11. Oktober 2014 bei Kennern des „Falles Ronniger“ im Bereich des Landesschulrats für Niederösterreich. HR Mag. Adelinde Ronniger mobbte in ihrer Funktion als Landesschulinspektorin jahrelang die Schulleiterin der HLW Biedermannsdorf OStR Dr. Evelyn Mayer. Seit einem Nervenzusammenbruch befindet sich Dr. Mayer im Krankenstand, die Schulleitung ist seitdem interimistisch besetzt.

Der Ehemann der gemobbten Direktorin, ein emeritierter Verfassungsrechtsprofessor, kam in der Sendung „Bürgeranwalt“ ebenfalls zu Wort:

„Aus dem Dienstrecht ergibt sich ganz klar, was mit so einer Vorgesetzten zu passieren hat. … Das geht nicht – die ist pragmatisiert.“

– „Was hätte zu passieren?“

„Na versetzen muss man die.“

Inzwischen hat die gemobbte Dr. Mayer mit ihrer Amtshaftungsklage recht bekommen. Die Republik wurde dazu verurteilt, den durch die mobbende Landesschulinspektorin Mag. Ronniger entstandenen Schaden von 87.000 Euro zu bezahlen.

Der Spruch des LG St. Pölten lautet weiters:

„Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für sämtliche zukünftigen, derzeit noch nicht bekannten Schäden aus Mobbinghandlungen der HR Mag. Adelinde Ronniger haftet.“

Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte lt. „Bürgeranwalt“ somit das Mobbing die Republik und letztlich den Steuerzahler rund 1 Mio. Euro kosten, was dem entstandenen Schaden inkl. der Prozesskosten entspräche. (Vgl. „Bürgeranwalt“ vom 11. Okt. 2014)

Der Zuständigkeitsbereich von Frau Mag. Ronniger als LSI hat sich – mit Ausnahme der HLW Biedermannsdorf – seit der Klage von Frau Dr. Mayer nicht geändert:

 

„Aufsichtsbereich B:

Humanberufliches Schulwesen: Inspektionsbereich Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik, Fachschulen für Sozialberufe und Schulen für Sozialbetreuungsberufe in ganz Niederösterreich mit Ausnahme des Standortes Biedermannsdorf“ (http://www.lsr-noe.gv.at/index.php?option=com_content&task=view&id=102&Itemid=112, 23. Okt. 2014)

 

Eine Reaktion des LSR für NÖ, welche Uneingeweihte wohl nicht auf einen Fall von Mobbing – oder im konkreten Fall eigentlich Bossing – schließen lässt, sondern auf eine Privatfehde.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wer bezahlte die 87.000 Euro Schadenersatz?

2.     Hat oder wird die Republik im nämlichen Fall von Frau Mag. Ronniger Regress fordern?

3.     Falls nein, warum nicht?

4.     Ist die Herausnahme der Zuständigkeit von Frau Mag. Ronniger für die HLW Biedermannsdorf als einzige Reaktion des LSR für NÖ auf die Klage von Frau Dr. Mayer angemessen?

5.     Welche sonstigen disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Frau Mag. Ronniger wurden aus dem Fall gezogen?

6.     Welche sonstigen Konsequenzen hat das Urteil des LG St. Pölten für Frau Mag. Ronniger?

7.     Falls Ihre Antwort lauten sollte „keine“, warum nicht?

8.     Welche weiteren Fälle von Bossing der Frau Mag. Ronniger sind evident?