2981/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend "Hass-Posting" auf HC Straches Facebok-Seite

BEGRÜNDUNG

 

Immer wieder kommt es in den Kommentaren auf der Facebook Seite von HC Strache zu Postings, die den Verdacht erwecken, den Tatbestand der Verhetzung zu erfüllen und damit strafrechtlich zu verfolgen wären. Hier einige Beispiele:

 

(Screenshots gesammelt von der Homepage Heimat ohne Hass: http://www.heimatohnehass.at/2014/10/zum-hetzen-optimal-straches-facebook.html)

Diese Kommentare werden nicht oder erst sehr spät gelöscht und können damit lange Zeit für viele Menschen sichtbar stehen bleiben und die menschenverachtende Einstellung der PosterInnen verbreiten. Oft wird damit auch zu schwerer Gewalt gegen MuslimInnen oder AusländerInnen aufgerufen. Strache selbst betont in der Öffentlichkeit immer wieder, die Postings würden so schnell wie möglich gelöscht werden und strafrechtlich relevante Inhalte würden angezeigt werden. Ob dem tatsächlich so ist, scheint zweifelhaft: Es ist kein einziger Prozess bekannt, der sich aus einem der verhetzenden Kommentare auf Straches Facebook Seite ergeben hätte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Anzeigen gab es von 2012 bis 2014 betreffend „Hass-Postings“ auf der Facebook Seite von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache?

 

2.    Wegen welcher Delikte wurden aufgrund dieser Anzeigen Ermittlungsverfahren geführt?

 

3.    Unterliegen diese Verfahren der Berichtspflicht an das Justizministerium?

 

4.    Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?

 

5.    In wie vielen dieser Verfahren kam es zu einer Anklage?

 

6.    Wie viele dieser Verfahren wurden durch Urteil erledigt?

 

7.    Wie viele solche Verfahren laufen derzeit noch?

 

8.    Wie viele dieser Anzeigen richteten sich gegen „Fake Accounts“, von denen Rückschlüsse auf eine bestimmte Person nicht möglich waren?